Bewerbungsverfahren
Wie bewirbt man sich?
Die Bewerbung zum PPP ist nur mit einer Bewerbungskarte möglich, die Sie von dieser Internetseite ab 2. Mai 2005 ausdrucken können.
Schüler/innen schicken die blaue Bewerbungskarte an die für ihren Wahlkreis zuständige Austauschorganisation. Die Karte muss dort spätestens am 2. September 2005 eingegangen sein (Datum des Poststempels ist unerheblich).
Junge Berufstätige/Auszubildende schicken die rosa Bewerbungskarte an die Austauschorganisation Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt). Die Karte muss dort spätestens am 2. September 2005 eingegangen sein (Datum des Poststempels ist unerheblich).
Unbedingt beachten!
Anmeldungen, die nicht mit einer Bewerbungskarte erfolgen,
können nicht berücksichtigt werden. Ebenfalls können
unvollständig ausgefüllte und/oder verspätet bzw. an
eine nicht zuständige Austauschorganisation oder den Deutschen
Bundestag oder eine/n Bundestagsabgeordnete/n gesandte
Bewerbungskarten nicht berücksichtigt werden. .
Ermittlung des Bundestagswahlkreises
WICHTIG:
Bitte richten Sie sich bei der Ermittlung Ihres Wahlkreises nach
der Wahlkreiseinteilung von 2002. Die Bezifferung und der Zuschnitt
der Wahlkreise für die Wahl am 18. September 2005 weichen in
einigen Fällen (besonders in Rheinland-Pfalz) von denen
für die Wahl, die am 22. September 2002 stattgefunden hat,
ab.
Die für Schüler/innen zuständige Austauschorganisation richtet sich nach dem Bundestagswahlkreis, in dem der/die Schüler/in am 2. September 2005 mit dem ersten Wohnsitz gemeldet ist. Die Wahlkreisnummer kann bei dem/der örtlichen Bundestagsabgeordneten, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen, Statistischen Ämtern bzw. Wahlämtern erfragt werden. Wichtig: in größeren Städten ist der Wahlkreis nicht nur von der Straße, sondern z.T. auch von der Hausnummer abhängig.
Junge Berufstätige/Auszubildende müssen wie die Schüler/innen ihren Bundestagswahlkreis ermitteln (s.o.) und auf der Bewerbungskarte eintragen.
Wie geht es weiter?
Nach Einsendung der Bewerbungskarte erhalten die Bewerber/innen
von der Austauschorganisation die vollständigen
Bewerbungsunterlagen, sofern sie aufgrund ihrer Angaben die
Teilnahmebedingungen erfüllen.
Die Unterlagen sind fristgerecht und vollständig
ausgefüllt an die Organisation zurückzusenden.