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EU-Konvent
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Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen Konvent am 03. Oktober 2002 (I)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst Dank und Anerkennung für die hervorragende Arbeit der Arbeitsgruppe und den Bericht von Herrn Vitorino aussprechen. Ich möchte vier Anmerkungen anschließen. Erstens, ich bin ausdrücklich für die Aufnahme der Präambel der Charta in die künftige Verfassung, das heißt, deren Präambel sollte auch Präambel der künftigen Verfassung werden. Alle Versuche, eine neue Präambel zu schreiben, haben nach meinem Eindruck keine neuen Ideen zu Tage gefördert, und die Präambel war Gegenstand monatelanger Debatten im ersten Konvent, die wir nicht wiederholen sollten. Wir haben hier andere Aufgaben und sollten die Arbeit des ersten Konvents respektieren.
Zweitens, die Bedenken, gerade die unserer britischen Freunde, waren im ersten Konvent Gegenstand langer Debatten, und sie haben zu dem Artikel 51 Absatz 2 geführt, der eine Bedingung für Roman Herzog war, diese Charta überhaupt zur Annahme zu empfehlen, und da steht: "Diese Charta begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Gemeinschaft und für die Union." Es handelt sich also um eine Kompetenz-Schutzklausel, die auf Wunsch gerade unserer britischen Freunde eingeführt wurde.
Drittens, die Frage, die noch in der Arbeitsgruppe zu behandeln sein wird, nämlich die der individuellen Einklagbarkeit, ist aus meiner Sicht von zentraler Bedeutung. Grundrechte, die am Ende nur auf dem Papier stehen und nicht eingeklagt werden können, wecken Hoffnung, und am Ende - da gibt es auch historische Beispiele - enden sie in tiefer Enttäuschung. Deshalb sollten wir bedenken, dass der Gerichtshof Erster Instanz des EuGH die Charta bereits anwendet, aber der EuGH in einer Entscheidung im Juni gesagt hat, dass nun der Gesetzgeber am Zuge sei, das heißt, der Ball liegt beim Konvent. Wir sollten diese individuelle Einklagbarkeit vorsehen.
Viertens, Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Den halte ich für geradezu logisch zwingend, aber mit Herrn Vitorino nicht für eine Alternative zur Verbindlichkeit der Charta, sondern für etwas, das selbstverständlich hinzukommen muss. Man muss nur sehen, dass es gegen nationale Grundrechtsverletzungen den Schutz durch die Europäische Menschenrechtskonvention gibt, und wenn Kompetenzen eingeklagt werden, muss das selbstverständlich auch für eventuelle Grundrechtsverletzungen durch Organe der Europäischen Union gelten. Das ist logisch zwingend.

Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen Konvent am 03. Oktober 2002 (II)

Herr Präsident! Die Vorschläge von Gisela Stuart haben dadurch besondere Überzeugungskraft, dass sie klugerweise gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Subsidiarität entwickelt worden sind. Ich finde, es ist ein guter Ansatz, auf der einen Seite zu sagen, dass wir den Sachverstand und die Erfahrung der nationalen Parlamente benötigen, um etwa die politische Subsidiaritätsfrage zu beantworten, das heißt ob eine Regelung ausreichend auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfolgen kann, also durch die nationalen Parlamente. Gleichzeitig sind wir uns aber auch darüber einig, dass es keine neuen Gremien und keine Vermischung der Entscheidungsebenen geben soll, dass die nationalen Parlamente nicht Mitgesetzgeber werden und dass es auch keine Verzögerungen geben darf. Deshalb finde ich diese Vorschläge gut. Das Gewicht der nationalen Parlamente wird dadurch gestärkt, dass hinter Bedenken, über die die Europäischen Organe, Europäisches Parlament und Rat, befinden können, ein Klagerecht steht. Das muss man im Zusammenhang sehen. Im übrigen sollte es aber dabei bleiben. Hauptansprechpartner der nationalen Parlamente sind die nationalen Regierungen. Da gibt es Einwirkungsmöglichkeiten nach unterschiedlichen Modellen. Die können wir aber nicht von hier aus den Mitgliedstaaten aufoktroyieren, denn das wäre eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Das muss man klar auseinanderhalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/eu_konvent/meyer_konv/meyer008
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