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EU-Konvent
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Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen Konvent
am 03. April 2003

..Drei Anmerkungen:

1. Meine Auffassung ist die, dass ich die Vorschläge des Präsidiums insgesamt für eine faire Wiedergabe der Vorschläge der Arbeitsgruppe von John Bruton halte.

2. Wir sollten aber prüfen, und das gilt für die gesamte Arbeit an der Verfassung, ob Artikel, die das Präsidium vorschlägt, über die wir diskutieren, wirklich notwendig sind.

Und ich will vier Artikel als möglicherweise zu streichen vorstellen:

Erstens: Artikel X zum Europäischen Rat ist schon von Einigen als zu streichender Artikel charakterisiert worden. Der Europäische Rat ist zu wichtig, um eine Sonderregelung in Teil II für die frühere 3. Säule vorzusehen. Eine umfassende Regelung gehört in Teil I der Verfassung.

Zweitens: Artikel 4, Bewertungsmechanismus durch die Schaffung der Möglichkeit von Vertragsverletzungsverfahren; im Bereich Justiz/Inneres wird kein Bedarf für einen zusätzlichen politischen Bewertungsmechanismus entstehen.

Drittens: Artikel 9 gerichtliche Kontrolle einschränken; nach dem Bericht der Arbeitsgruppe sollte die EUGH-Zuständigkeit nicht eingeschränkt werden. Also bin ich auch hier für Streichung.

Viertens: Schließlich zu Artikel 13 Solidarität. Ich halte diesen Grundsatz für so wichtig und fundamental, dass aus den allgemeinen Vertragsvorschriften und der Grundrechtecharta sich das Notwendige ergibt. Dann aber bedarf es keiner besonderen Nennung in einzelnen Bereichen, etwa hier im Bereich der früheren 3. Säule.

3. Nun die dritte Anmerkung, die mir am wichtigsten ist, die sich auf verschiedene Vorschläge bezieht, bei denen Einstimmigkeit vorgesehen ist.

In diesem Punkt halte ich den sonst vorzüglichen Analyseversuch des Sekretariats nicht für ganz richtig. Da steht nämlich, offensichtlich sei eine Mehrheit für den Europäischen Staatsanwalt nur dann, wenn es im Rat einen einstimmigen Beschluss gäbe. Das kann ich den vorliegenden Dokumenten nicht entnehmen. Ohne die Debatte im einzelnen hier führen zu können, erinnere ich daran, dass in der Arbeitsgruppe eine Mehrheit für den Europäischen Staatsanwalt war. Und alle Äußerungen, die ich bisher auch in den Vordiskussionen, etwa bei den Nationalen Parlamentariern, hören konnte, gehen in die Richtung: wir brauchen ihn, vor allem um die Veruntreuung von Steuergeldern, die durch die Europäische Union verteilt werden, in den Mitgliedstaaten wirkungsvoll zu bekämpfen. Einstimmigkeit sollte hier und an anderen geeigneten Stellen ersetzt werden durch den Vorschlag, den ich hier einbringen möchte: in den ersten fünf Jahren Einstimmigkeit und danach eine superqualifizierte Mehrheit von etwa 75 Prozent der vertretenen Länder und der vertretenen Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet: Es passiert etwas und nicht, wie bei Einstimmigkeit, es passiert überhaupt nichts.

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/eu_konvent/meyer_konv/meyer025
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