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EU-Konvent
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Rede von Dr. Jürgen Meyer im Europäischen Konvent
am 04. Juli 2003

Herr Präsident,

gestatten Sie mir bitte 5 kurze Anmerkungen:

1. Wir sollten unsere Arbeit so mutig zu Ende bringen, wie wir sie bisher durchgeführt haben.Das bedeutet: wir sollten noch mehr Gebiete für qualifizierte Mehrheitsentscheidungen erschließen. Das gilt für die Steuerpolitik bei der Harmonisierung indirekter Steuern im Interesse des Funktionierens des Binnenmarktes. Das gilt für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik entsprechend dem Vorschlag der Dehaene-Arbeitsgruppe und es gilt für den Europäischen Staatsanwalt im Interesse unserer Steuerzahler und für die Antidiskriminierung.

2. Bei der Einwanderung sollten wir schlicht sehen, dass wir eine gemeinsame Einsicht in der Arbeitsgruppe Innen- und Justizpolitik formuliert haben. Die Zuwanderung auf die nationalen Arbeitsmärkte aus Drittländern liegt sinnvollerweise in der Kompetenz eines jeden Mitgliedlandes, und dieser an sich ganz schlichte Gedanke könnte durch eine Klarstellung in Artikel III-99 Absatz 1 Buchstabe g zum Ausdruck kommen.

3. Bei der Daseinsvorsorge geht es aus meiner Sicht vor allem darum, dass eine klare inhaltliche Veränderung für die Ausübung der bestehenden EU-Kompetenzen notwendig ist. Der Wettbewerbskommissar wird künftig nicht mehr in erster Linie oder allein unter dem Aspekt des freien Wettbewerbs handeln können, sondern es geht um das Spannungsverhältnis zum Gedanken des Sozialen Europas.

Das ergibt sich aus der Grundrechtecharta, Artikel 36 und aus Artikel 3 von Teil I, Soziale Marktwirtschaft. Ich finde den Vorschlag von Maria Berger sehr nachdenkenswert, dass man hier allenfalls Rahmengesetze vorsehen sollte.

4. Euratom haben wir nicht befriedigend weiterentwickeln können. Ich unterstütze eine Vertragsänderungskonferenz in naher Zukunft, bei der es nicht um eine Ausstiegsdebatte gehen sollte, sondern um mehr Demokratie. Ich halte es für selbstverständlich, dass die Zwangsbeiträge aus unseren Mitgliedsländern transparent und unter der Kontrolle des Europäischen Parlaments verwandt werden.

5. und letztens: ein Vorschlag für Teil IV, der bisher nicht ausreichend diskutiert ist: Wenn auf einen Konvent zur Vorbereitung von Verfassungsänderungen verzichtet werden soll, dann darf dieses nicht alleine vom Europäischen Rat entschieden werden, sondern dieses muss dann die Zustimmung des Europäischen Parlaments finden. Der Konventsgedanke ist zu kostbar, um ihn einer Regierungskonferenz alleine zu überlassen.

Vielen Dank!

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/eu_konvent/meyer_konv/meyer035
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