Glossar
Wahlen
Wahlpflicht
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gibt es
keine Wahlpflicht. Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl
teilnehmen, werden also nicht bestraft.
Anders ist das beispielsweise in den EU-Staaten Österreich und Belgien. Wer dort nicht wählt und keine hinreichende Begründung dafür gibt, muß u.U. eine Geldstrafe bezahlen.
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Anders ist das beispielsweise in den EU-Staaten Österreich und Belgien. Wer dort nicht wählt und keine hinreichende Begründung dafür gibt, muß u.U. eine Geldstrafe bezahlen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w18