Bundestagswahl 2005
Chronik der Bundestagswahl 2005
22.05. | NRW
Landtagswahl Die CDU beendet die SPD-Ära in Nordrhein-Westfalen. Nach 39 Jahren kommt es im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland zu einem Regierungswechsel. Der CDU-Spitzenkandidat Jürgen Rüttgers wird Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen. Die letzte SPD und Bündnis 90/Die Grünen Koalition in einer Landesregierung in Deutschland ist abgewählt. |
Jürgen Rüttgers, Ministerpräsident NRW © dpa |
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22.05. | Aufruf zu
Neuwahlen Nach der Wahlniederlage in Nordrhein-Westfalen entscheiden Bundeskanzler Gerhard Schröder und der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering für Neuwahlen im Bund. Beide kündigen an, dass sie für den Herbst eine vorgezogene Bundestagswahl anstreben. |
Franz Müntefering, Fraktionschef d. SPD-Fraktion © dpa |
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30.05. | Bekanntmachung der
Bundeskanzlerkandidaten und Spitzenkandidaten Die CDU/CSU geben ihre Kanzlerkandidatin, Angela Merkel, bekannt. Die SPD tritt mit Gerhard Schröder zur Bundestagswahl an. Bündnis 90/Die Grünen stellten Joschka Fischer zum Spitzenkandidaten auf. Spitzenkandidat der FDP ist Guido Westerwelle. |
Wahlplakate © dpa |
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11.06. | Offene Liste der Partei
PDS Der Parteivorstand der PDS erklärt, dass die PDS bei Neuwahlen mit einer Offenen Liste, auf der auch WASG Mitglieder kandidieren können, antreten will. Oskar Lafontaine, der aus der SPD ausgetreten ist, möchte bei Neuwahlen für die WASG als Spitzenkandidat bei der PDS kandidieren. |
Oskar Lafontaine (l.) und Gregor Gysi © dpa |
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16.06. | Der Bundeskanzler
informiert den Bundestag über die Vertrauensfrage Kanzler Gerhard Schröder hat den Bundestag darüber informiert, dass er die Vertrauensfrage an den Bundestag stellen wird. Bis zum 27.06.2005 erhält der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse eine Dokumentation der Parteisituation und die Begründung für die zu stellende Vertrauensfrage. |
Plenarsaal des Deutschen Bundestages © dpa |
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17.06. | Umbennenung der
PDS Die PDS hat sich auf den Parteinamen: "Die Linke.PDS" festgelegt. |
"Die Linke.PDS" © dpa |
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01.07. | Schröder bekommt bei
der Vertrauensfrage nicht die Mehrheit im Bundestag Der Bundestag hat Bundeskanzler Gerhard Schröder das Misstrauen ausgesprochen. Der Bundeskanzler suchte nach der Abstimmung Bundespräsident Horst Köhler auf, um ihn um die Auflösung des Bundestages zu bitten. Bundespräsident Köhler hat drei Wochen Zeit, um darüber zu entscheiden. |
Gerhard Schröder, Bundeskanzler © dpa |
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13.07. | Der Bundespräsident
erhält Bundeskanzler Schröders Dossier Der Bundeskanzler übergibt Bundespräsident das Dossier, das seinen Vertrauensverlust im Bundestag beweist. Dieses Dossier enthält die Begründung von Bundeskanzler Schröder warum der 15. Bundestag frühzeitig vom Bundespräsidenten aufgelöst werden soll. |
Vertrauensfrage © dpa |
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21.07. | Bundespräsident Horst
Köhlers Entscheidung zu Neuwahlen im Bund Bundespräsident Horst Köhler löst den 15. Deutschen Bundestag auf und setzt für den 18.09.2005 Neuwahlen an. |
Horst Köhler, Bundespräsident © dpa |
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01.08. | Verfassungsklagen zur
Auflösung des 15. Deutschen Bundestags sind beim
Bundesverfassungsgericht eingegangen Die Verfassungsklagen der Abgeordneten Werner Schulz und Jelena Hoffmann, welche gegen die vorzeitige Auflösung des 15. Deutschen Bundestages klagen, sind beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Damit liegen dem Bundesverfassungsgericht fünf Verfassungsklagen vor. Die Parteien: Allianz für Gesundheit, Frieden und Soziale Gerechtigkeit, Familien-Partei Deutschlands und der Ökologisch- Demokratischen Partei fühlen sich in ihren Rechten, durch die abgekürzte Vorbereitungszeit für die vorgezogene Bundestagswahl, beeinträchtigt. |
Richter des Bundesverfassungsgerichtes © dpa |
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02.08. | Antragsfristen für die
Parteien Die Parteien, die nicht mit fünf Sitzen im Bundestag oder einem Landesparlament vertreten sind, können ihren Antrag auf Beteiligung an der Bundestagswahl stellen. |
Bundeswahlleiter Johann Hahlen © dpa |
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08.08. | Bundesverfassungs- gericht
lehnt Verfassungsklage von den klagenden Parteien ab Das Bundesverfassungsgericht weist die Verfassungsklagen der Allianz für Gesundheit, Frieden und Soziale Gerechtigkeit, der Familien-Partei Deutschlands und der Ökologisch-Demokratischen Partei ab. |
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe © dpa |
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09.08. | Verhandlungen beim
Bundesverfassungsgericht Die Verfassungsklagen von Abgeordneten Schulz(Bündnis 90/Die Grünen) und Abgeordnete Jelena Hoffmann(SPD) welche sich hingegen in ihren Abgeordnetenrechten verletzt fühlen, sind vom Bundesverfassungsgericht zugelassen worden. |
Die Abgeordneten Jelena Hoffmann (l.) und Werner Schulz © dpa |
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09.08. | Anhörungen vor dem
Bundesverfassungsgericht Vor dem Verfassungsgericht nehmen die Anhörungen in Bezug auf das frühzeitige Auflösen des 15. Deutschen Bundestag ihren Anfang. |
Bundesverfassungsgericht © dpa |
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12.08. | Bekanntgabe der anerkannten
Parteien durch den Bundeswahlausschuss 34 Parteien sind vom Bundeswahlausschuss als solche anerkannt worden. Die vollständige Liste der Parteien finden Sie hier. Die Landes- und Bundeswahlleiter haben darüber hinaus beschlossen die Offene Liste der Partei "Die Linke.PDS" zur geplanten Bundestagswahl anzuerkennen. |
Sitzung des Bundeswahlausschusses © dpa |
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19.08. | Landeswahlleiter
überprüften Kreiswahl- und
Landeslistenvorschläge Die Parteien, die im 15. Deutschen Bundestag nicht vertreten sind, mussten bis zum 15.08.2005 für ihre Kreiswahl- bzw. Landeslistenvorschläge Unterstützungsunterschriften vorlegen. Die Vorschläge wurden von den Landeswahlleitern geprüft. Acht Parteien wurden von ihnen nicht zugelassen. Siehe Pressemitteilung Bundeswahlleiter. |
Sitzungssaal des Bundeswahlausschusses © dpa |
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22.08. | Verfassungsrichter treffen
eine Entscheidung Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe treffen bezüglich der Verfassungsklagen zur Auflösung des 15. Deutschen Bundestag von den Abgeordneten Hoffmann und Schulz eine Entscheidung. Das Urteil wird am Donnerstag den 25.08.2005 verkündet. |
Bundesverfassungsrichter © dpa |
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25.08. | Entscheidung der
Verfassungsrichter Die Bundesverfassungsrichter treten vor die Öffentlichkeit und verkünden ihre Entscheidung zu den Verfassungsklagen der Abgeordneten Jelena Hoffmann und Werner Schulz: am 18.09.2005 werden wie geplant Neuwahlen zum 16. Deutschen Bundestag stattfinden. |
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht © dpa |
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25.08. | 25 Parteien bundesweit
wählbar Die Wahlleiter befassen sich im Bundeswahlausschuss in der Beschwerdeverhandlung mit der Nichtzulassung von 64 Landeslisten. Außer der Landesliste der NPD in Baden-Württenberg werden alle Beschwerden zurückgegeben. Somit sind 25 Parteien bundesweit bei Neuwahlen zum 16. Deutschen Bundestag wählbar. |
Abbildung eines Stimmzettels © dpa |
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04.09. | TV-Duell Im Fernsehen treffen am Sonntagabend Bundeskanzler Schröder und Kontrahentin Angela Merkel beim TV-Duell aufeinander. Die beiden Kanzlerkandidaten diskutieren über die Themen der Steuer- Arbeits- und Rentenpolitik. Weiterhin erläutern sie die Standpunkte ihrer Parteien in den Bereichen der Außen- und Familienpolitik sowie über die Gesundheitsreformen. |
Foto von Merkel und Schröder © dpa |
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07.09. | Tod einer
Dirkektkandidatin Im Wahlkreis 160, in Sachsen, ist die Direktkandidatin Kerstin Lorenz (NPD) verstorben. Ein neuer Direktkandidat für diesen Wahlkreis muss, nach dem Bundeswahlgesetz, von der Partei bestimmt werden. Neue Stimmzettel werden gedruckt, und die Briefwähler, die bereits gewählt haben, müssen ein zweites Mal in diesem Wahlkreis wählen, da ihre Stimmen für ungültig erklärt sind. Die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag für die 298 anderen Wahlkreise finden am 18. September statt, und ein vorläufiges Wahlergebnis wird an diesem Abend bekannt gegeben. |
Foto von Kerstin Lorenz, Direktkadidatin der NPD in Wahlkreis 160 © dpa |
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18.09. | Bundestagswahl Das vorläufige amtliche Wahlergebnis ist vom Bundeswahlleiter bekannt gegeben worden. Das Ergebnis enthält nur 298 Wahlkreise, da im Wahlkreis 160 am 2. Oktober Nachwahlen stattfinden. CDU kommt bei der Bundestagswahl auf 27,8 Prozent und die CSU auf erreicht 7,4 Prozent. Die Sozialdemokraten erreichen 34,3 Prozent. Grüne 8,1 Prozent, FDP 9,8 Prozent, Die Linke.PDS bekommen 8,7 Prozent und Sonstige 3,8 Prozent. Damit hat Rot-Grün nach sieben Jahren Regierung die Mehrheit im Bundestag verloren. Union und FDP können auch keine Regierung bilden, da ihnen die absolute Mehrheit fehlt. Die Gespräche zu möglichen Koalitionen finden zwischen den Parteien in den nächsten Tagen statt. Die vorläufige Sitzverteilung können Sie hier sehen. |
Stimmenverteilung © DBT |
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02.10. | Nachwahl in Dresden und
zweites vorläufiges amtliches Ergebnis Im September verstarb im Wahlkreis 160 (Dresden I) eine Direktkandidatin der NPD. Daraufhin wurde der Wahltermin dort auf den 2. Oktober 2005 festgesetzt. 219.000 Wahlberechtigte gaben an diesem Tag ihre Stimmen ab und wählten wie folgt: CDU: 37,0%, SPD: 32,1%, B90/GRÜNE: 3,9% FDP: 4,7% Die Linke.PDS: 19,2% Sonstige: 3,1% Zum zweiten vorläufigen amtlichen Gesamtergebnis: hier klicken |
Wahlbrief © dpa |
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07.10. | Entgültige amtliche
Ergebnis Das endgültige Ergebniss der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag steht fest. Der Bundeswahlausschuss hat in der Sitzung am 7. Oktober das endgültige amtlichen Gesamtergebnis festgestellt. Das genaue Ergebniss finden sie hier |
Heft über Wahlergebnis 2005 © dpa |
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10.10. | Vereinbarungen zwischen
Union und SPD über Koalitionsverhandlungen Union und SPD haben in den ersten Sondierungsgesprächen über eine mögliche Koalition erste Vereinbarungen für eine Aufnahme von Koalitionsverhandlungen getroffen. Unter anderem haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, dass die Union die Bundeskanzlerin stellt. Weitere Informationen über die Vereinbarungen der Koalition können Sie hier finden. |
Angela Merkel © dpa |
Quelle:
http://www.bundestag.de/wahl2005/chronik/