NACHTEILE FÜR KINDEREINRICHTUNGEN BEFÜRCHTET (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/MAR-fa) Bei einer Übertragung der Zuständigkeit für Kindergärten, Horte und ähnliche Einrichtungen in die alleinige Verantwortung der Kommunen sind nach Auffassung von Fachverbänden erhebliche Nachteile zu befürchten. Dies stellt die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/2633) zu einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/2442) fest.
Er soll den Ländern unter anderem die Möglichkeit eröffnen, die Zuständigkeit für Kindereinrichtungen auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu übertragen. In diesem Zusammenhang will die PDS von der Bundesregierung wissen, in welchen Bundesländern und seit wann bereits jetzt die Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Kindergärten, Horten und ähnlichen Einrichtungen von örtlichen Trägern wahrgenommen werden.
Weiter fragen die Abgeordneten nach den Erfahrungen mit einer solchen Aufgabenverlagerung sowie eventuellen Folgen für Gruppengrößen und Personalschlüssel. Die Regierung soll darüber hinaus Auskunft geben über Auswirkungen auf das quantitative Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren oder auf die Höhe der Elternbeiträge.
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