PDS FRAGT NACH ZAHL DER HAUSDURCHSUCHUNGEN DURCH DAS BKA (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Nach der Anzahl von Hausdurchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) seit 1990 im Rahmen von Ermittlungsverfahren erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/3624).
Sie will von der Bundesregierung auch wissen, auf Grund welcher mutmaßlichen Delikte die Hausdurchsuchungen erfolgten, in wie vielen Fällen der verantwortliche Richter einen Antrag auf Erteilung einer Durchsuchungsanordnung abgelehnt hat und in welcher Relation diese Zahlen zu den vergleichbaren Maßnahmen der Polizeibehörden der Länder stehen.
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