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163/2000
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RÜCKZAHLUNG VON ABFINDUNGEN "NICHT DURCHSETZBAR" (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-nl) Gegen beurlaubte Beamte bei der Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH (BMGB) bestehen nach Worten der Bundesregierung "keine durchsetzbaren Ansprüche" auf Rückzahlung unberechtigt gewährter Abfindungen.

Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3629) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3478) weiter mitteilt, habe die BMGB seinerzeit keine Zustimmung des Bundesfinanzministeriums zu den gezahlten Abfindungen eingeholt.

Deshalb habe vor einer rechtlichen Prüfung zunächst der Sachverhalt aufgeklärt werden müssen. Insgesamt habe beides etwa ein halbes Jahr gedauert.

Die Regierung erklärt weiter, eine Rahmenvereinbarung zu sozialverträglichen Regelungen für Mitarbeiter der Treuhandanstalt aus dem Jahre 1994 habe für den berechtigten Personenkreis eine Abfindung als finanziellen Ausgleich für den Wegfall des Arbeitsplatzes vorgesehen.

Diese habe 30 Prozent des individuellen monatlichen Grundgehalts pro vollem Beschäftigungsjahr bei der Treuhand betragen.

Nach vier Jahren Tätigkeit für die Treuhand hätten somit maximal 120 Prozent einer monatlichen Grundvergütung als Abfindung gezahlt werden müssen, mindestens jedoch 5.000 DM.

Für bestimmte Mitarbeitergruppen (Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, Lebensalter beim Ausscheiden über 50 Jahre) sei darüber hinaus ein Zuschlag von 750 DM gewährt worden.

Insgesamt sei der Abfindungsbetrag auf maximal 10.000 DM begrenzt worden.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016304
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