RICHTLINIEN DER ÄRZTE UND KRANKENKASSEN BEWERTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/RAB-ge) Die Bundesregierung soll die Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen zur häuslichen Krankenpflege bewerten.
Dies verlangt die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 14/3834). Laut Union hat das Gesundheitsministerium vom Ausschuss vorgelegte Richtlinien nicht beanstandet, obwohl die Spitzenorganisationen der Pflegedienste eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung in Frage gestellt sahen.
Das Ministerium sei davon überzeugt gewesen, dass der Leistungsanspruch der Versicherten auf häusliche Krankenpflege in ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Maße ausgestaltet worden sei.
Den Angaben zufolge sollen die Richtlinien dieses Bundesausschusses die Versorgungsgrundlage für die häusliche Krankenpflege darstellen.
Der Ausschuss habe die Aufgabe, in den Richtlinien die Verordnung der häuslichen Krankenpflege und deren ärztliche Zielsetzung zu regeln.
Weiter interessiert, ob der Bundesausschuss nach Meinung der Regierung die Richtlinienkompetenz für die häusliche Pflege hat und ob eine Gesetzesinitiative zur klaren Abgrenzung der Kompetenzen des Bundesausschusses und der Spitzenverbände der Krankenkassen in diesem Bereich geplant ist.
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