Für Mobilfunkstrahlung zuständige Kommission wählt ihre Mitglieder selbst aus
Berlin: (hib/WOL) Die Bewertung von Mobilfunkstrahlung durch die Bundesregierung erfolgt auf der Grundlage von Empfehlungen der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP). Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/7907) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/7636). Zur Zusammensetzung und wissenschaftlichen Mitarbeit in der aus 14 Mitgliedern bestehenden Kommission erklärt die Regierung, Kandidaten für eine Mitgliedschaft könnten von einem Mitglied der ICNIRP, vom Vorstand der International Radiation Protection Association (IRPA) oder von vertretungsberechtigten Organen der IRPA vorgeschlagen werden. Ausgewählt würden sie von der Kommission. Insgesamt müsse ein ausgewogener Sachverstand und wissenschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet sein. Die geographische Repräsentanz durch internationale Mitgliedschaft soll berücksichtigt werden. Offizielle nationale Vertreter gebe es bei der ICNIRP nicht.
In der Antwort wird weiter dargelegt, die ICNIRP sei 1992 aus einem Komitee der IRPA hervorgegangen. Sie sei als gemeinnütziger Verein beim Amtsgericht München eingetragen und eine eigenständige, international ausgerichtete Organisation mit enger Kooperation mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dem United Nations Environment Programme (UNEP) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Empfehlungen der ICNIRP erführen danach weltweit eine hohe fachliche und politische Akzeptanz und bildeten die Grundlage für Rechtsregelungen mit bindender Wirkung oder empfehlendem Charakter auf weltweiter, europäischer und nationaler Ebene. Die Bundesregierung unterziehe die Empfehlungen der ICNIRP darüber hinaus einer eigenen fachlichen Bewertung.