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Juli 07/2000
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Gegen höhere Strafen bei Vollrauschtaten gestimmt

(re) Der Rechtsausschuss hat es am 5. Juli abgelehnt, Vollrauschtaten härter, als bislang im Strafgesetzbuch vorgesehen, zu ahnden. SPD, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS stimmten gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 14/545).

Die Union hatte argumentiert, dem Gebot des gerechten Strafens werde die absolute Strafrahmenobergrenze des Vollrauschtatbestandes von fünf Jahren Freiheitsstrafe vielfach nicht gerecht. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass etwa einem Amokläufer, der im Vollrausch andere Menschen lebensgefährlich verletze oder gar töte, allenfalls die Strafrahmenobergrenze drohe. Täter sollten deshalb künftig mit der Strafe bedroht werden, die für die im Rausch begangene Tat angedroht sei.

Die Koalition erwiderte, der Vorstoß der CDU/CSU sei mit dem Schuldprinzip nicht vereinbar. Denkbar sei allerdings, die Möglichkeit zu schaffen, künftig bei der Strafzumessung für eine Vollrauschtat an deren Folgen anzuknüpfen. Überlegungen dazu sollten aber im Rahmen der geplanten Strafrechtsreform angestellt werden.

Der Rechtsausschuss lehnte außerdem mit überwältigender Mehrheit einen Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/759) ab. Darin hatte die Länderkammer vorgeschlagen, denjenigen mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren zu bestrafen, der im Rausch eine schwerwiegende Tat begehe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007031b
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