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Juli 07/2000
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Asylsuchende sollen nach sechs Monaten arbeiten dürfen

(mr) Nach den Worten von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) soll Asylsuchenden die Möglichkeit eingeräumt werden, bereits nach sechs Monaten eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Dabei müsse aber nach wie vor sichergestellt werden, dass ein deutscher Bewerber weiterhin Vorrang habe, erklärte der Minister am 28. Juni im Menschenrechtsausschuss. Auch dürfe eine rechtswirksame Ablehnung eines Asylantrages nicht dazu führen, dass diese Person wegen eines Arbeitsplatzes nicht abgeschoben werden könne. Es dürfe keine Einwanderung nach Deutschland auf dem Umweg über das Asylrecht geben.

Schily sprach sich zugleich dafür aus, innerhalb der EU ein Gesamtkonzept zur Harmonisierung des Asylrechts zu entwickeln. Dies müsse auch Maßnahmen in den Herkunftsländern einschließen. Auf die Frage der SPD nach einer europäischen Harmonisierung in Bezug auf die Asylgewährung bei nichtstaatlicher Verfolgung plädierte der Minister zwar dafür, Möglichkeiten der Schutzgewährung zu schaffen, etwa für Algerier, die von Islamisten verfolgt würden. Es müsse jedoch eine "Justifizierung der Verfahren" vermieden werden.

Schily gab die Zahl der aus der Bundesrepublik ausreisepflichtigen Personen, deren Ausreise aber nicht durchsetzbar sei, mit 550.000 an. Er dementierte dabei ausdrücklich, jemals die Formulierung "Das Boot ist voll" gebraucht zu haben. Vielmehr habe er davon gesprochen, die Grenzen der Belastbarkeit seien erreicht.

Skepsis zu Altfallregelungen

Auf Frage der CDU/CSU nach der Situation von in Deutschland lebenden und durch Kriegsereignisse auf dem Balkan traumatisierten Personen sicherte Schily zu, diese müssten seiner Ansicht nach eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. Mit Blick auf die so genannten Altfallregelungen, die seit längerer Zeit in der Bundesrepublik lebende Ausländer betreffen, äußerte der Minister eine gewisse Skepsis. Wer dafür plädiere, solchen Personen ein Bleiberecht zu gewähren, würde damit diejenigen bevorzugen, die sich ans "Ende der Schlange" bewegt hätten. Dies sei ungerecht gegenüber frühzeitigen Rückkehrern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007075a
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