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Juni 01/1998
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Aus den Ausschüssen:

Im Umweltausschuß hatte die Umweltministerin zuvor erklärt, es habe zu keiner Zeit eine gesundheitliche Gefahr für Begleitpersonal und Bevölkerung bei Castor-Transporten bestanden. Auch hätten dem Bundesumweltmisterium vor dem 23. April keinerlei Informationen über eine Kontamination der Transportbehältern vorgelegen.
Im Verkehrsausschuß hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) ebenfalls bekräftigt, ihm hätten vor Ende April keine Informationen über Grenzwertüberschreitungen beim Transport von Atombrennelementen vorgelegen. Das EBA räumte allerdings mögliche Lücken im einschlägigen Regelwerk ein.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801019b
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