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Juni 01/1998
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Behinderte benachteiligt

(as)Im Rahmen der Beratung der Großen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen "Lebenssituation behinderter Mädchen und Frauen verbessern" (13/7987) und der Antwort der Bundesregierung darauf (13/9508) hat der Bundestag am 28. Mai einen Entschließungsantrag der Bündnisgrünen (13/10818) abgelehnt.
Die Fraktion hatte in ihrem Papier festgehalten, behinderte Mädchen und Frauen würden in doppelter Weise benachteiligt. Sie erführen zusätzlich zur üblichen Diskriminierungen als Frau auch innerhalb der Gruppe der Behinderten besondere Benachteiligungen. Traditionelle Rollenmuster, leistungsorientiertes Konkurenzdenken, Klischee- und Moralvorstellungen träfen sie zweifach - als Frau und als Behinderte. Zudem seien sie weitgehend "unsichtbar" obwohl Frauen mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen etwa fünf Prozent der Bevölkerung (vier Millionen) ausmachten. Sie seien aber keine Zielgruppe von Frauenpolitik und würden in der Behindertenpolitik kaum beachtet.
Die Bundesregierung sollte nach den Vorstellungen der Antragsteller dafür Sorge tragen, daß eine Geschlechterdifferenzierung bei allen vom Bund selbst erstellen beziehungsweise in Auftrag gegebenen Statistiken vorgenommen werde, in denen bisher nur allgemein über Behinderte Zahlenmaterial ausgeworfen werde. Aus Mitteln des zentralen Ausgleichsabgabefonds sollte ein spezifisches Frauenförderprogramm an Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken aufgelegt werden, um die Palette der behinderten Frauen angebotenen Berufsausbildungen und -umschulungen zu erweitern und frauenspezifische Lösungen des Aus- und Weiterbildungsverfahrens anzubieten.
Die Oppositionsfraktion wollte zudem erreichen, daß behinderten Frauen, die im Reproduktionsbereich tätig sind, also Kinder erziehen und im Haushalt arbeiten, einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleiche wie zum Beispiel ein Telefax für Gehörlose, technische Haushaltshilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte, Zuschüsse zum Kauf eines Pkw für Mobilitätsbehinderte und die Finanzierung einer Wohnungsanpassung für rollstuhlfahrende Frauen gewährleistet werde.
Darüber hinaus sollte das Schwerbehindertengesetz dahingehend geändert werden, daß sämtliche arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, einschließlich Erziehungsurlaub und Mutterschutz, auch in arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen Anwendung finden müssen. In der Schwerbehindertenwerkstättenverordnung sei behinderten Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit einzuräumen, um die Kinderbetreuung wahrnehmen zu können.
Eine weitere Forderung der Bündnisgrünen zielte darauf ab, das Sozialgesetzbuch so zu ändern, daß das Pflegegeld für einen behindertes Kind der Mutter nicht als Einkommen angerechnet wird und so das Pflegegeld nicht mehr zur Minderung der Unterhaltsansprüche der Mutter "mißbraucht werden kann".
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801031b
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