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Juni 01/1998
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Jede Arbeit grundsätzlich zumutbar

(ge) Auch in Zukunft wird die Bundesregierung an der grundsätzlichen Zumutbarkeit jeder Arbeit für Sozialhilfeempfänger festhalten.
Das betont sie in ihrer Antwort (13/10759) auf eine Große Anfrage von CDU/CSU und F.D.P. zur Hilfe zur Arbeit (13/8687), in der sie weiter darlegt, die Sozialhilfe habe zur Aufgabe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Durch die Hilfegewährung solle er soweit wie möglich befähigt werden, unabhängig von Sozialhilfe zu leben.
In ihrer Antwort verweist die Regierung auf vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Studien, in denen das Nettoarbeitspotential analysiert worden sei. Daraus habe sich ergeben, daß Hilfebezieher im Alter von 25 bis 34 Jahren etwa ein Drittel der arbeitsfähigen Hilfebezieher ausmachten. Das Nettoarbeitspotential setze sich zu etwa gleichen Teilen aus Männern und Frauen zusammen. Dies entspreche nicht der Struktur aller Hilfebezieher zwischen 18 und 54 Jahren, von denen 61 Prozent Frauen seien. Der durchschnittliche Anteil der arbeitsfähigen Hilfebezieher liege in Ost- wie in Westdeutschland bei rund 29 Prozent aller Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
Überdurchschnittliche Anteile an arbeitsfähigen Hilfebeziehern (mit Anteilen zwischen 32 und 35 Prozent) wiesen die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Hessen und Niedersachsen auf. Dagegen lägen die Anteile in Bayern und Baden-Würrtemberg (mit 20 bis 22 Prozent) unter dem Durchschnitt. Die Regierung erläutert weiter, über die Zahl der Arbeitsgelegenheiten, die seit 1993 jährlich im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes bereitgestellt worden seien, lägen repräsentative Daten nicht vor. Es gebe allerdings zwei Befragungen, die der Deutsche Städtetag für die Jahre 1993 und 1996 unter seinen Mitgliedsstädten durchgeführt habe. 1993 hätten 178 Städte über rund 24.000 Arbeitsplätze im Rahmen der Hilfe zur Arbeit berichtet, 1996 seien es etwa 55.000 Arbeitsplätze in 186 Städten gewesen. An Hand einer bevölkerungsbezogenen Hochrechnung dieser Zahl schätze der Deutsche Städtetag, daß 1996 im gesamten Bundesgebiet rund 150.000 Arbeitsplätze im Rahmen der Hilfe zur Arbeit zur Verfügung standen.
 
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801034b
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