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Juni 01/1998
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Stichwort: Menschenhandel

(fa) 1996 sind beim Bundeskriminalamt (BKA) 1.094 Fälle von Menschenhandel registriert worden. Dabei stellte das BKA fest, daß der überwiegende Teil der Opfer (79,7 Prozent) aus den mittel- und osteuropäischen Staaten stammt. So kamen den Angaben zufolge 612 Opfer aus der Sowjetunion, 189 aus Polen und 198 aus der ehemaligen CSFR. 1.088 Tatverdächtige wurden festgenommen, darunter 512 Ausländer. Für das Jahr 1997 dürften sich nach den bisherigen Feststellungen des BKA die Zahlen hinsichtlich der Herkunftsländer nicht wesentlich verändert haben.
Menschenhandel wird in Deutschland nach dem Strafgesetzbuch (StGB; ?180b) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldbuße bestraft. Strafbar mach sich, wer eine andere Person zu gewerbsmäßiger Prostitution zwingt. Wer die Hilflosigkeit anderer Personen zu diesem Zweck ausnutzt, weil diese sich in einem fremden Land aufhält oder weil sie noch unter 21 Jahren ist, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Schwerer Menschenhandel (StGB; ?181) liegt vor, wenn jemand mit Gewalt, durch Drohung oder durch List zur Prostitution gezwungen wird. Dieses Vergehen wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet. In minder schweren Fällen kann eine Strafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren verhängt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801035b
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