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Juni 01/1998
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Entlastung zugestimmt

(hh)Mit den Stimmen der Koalitionsabgeordneten hat sich der Haushaltsausschuß am 17. Mai für die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1996 ausgesprochen. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen, da die SPD-Fraktion die Rechtmäßigkeit des Haushaltes `96 zur Zeit vom Bundesverfassungsgericht überprüfen läßt. Umstritten ist der 96er Etat, da in diesem Jahr die Nettokreditaufnahme des Bundes die Summe der investiven Ausgaben um rund 17,3 Milliarden DM überstiegen hat. Damit ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofes die für die Aufstellung des Haushaltes maßgebliche verfassungsrechtliche Kreditobergrenze beim Vollzug des Haushaltes 1996 überschritten worden, ohne daß der Haushaltsgesetzgeber hierüber beschlossen habe. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes hat das Bundesfinanzministerium die Gründe für die Überschreitung nicht hinreichend dargelegt.Aus diesen Gründen hat die SPD-Fraktion Klage beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die Abgeordneten der Opposition waren deshalb der Ansicht, daß schon allein aus "Respekt vor dem Gericht" die Entlastung verschoben werden solle. Dem konnten sich die Koalitionsabgeordneten nicht anschließen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801042b
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