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Juni 01/1998
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Vertragsklauseln zur Sicherheit

(ve) Insgesamt 22 Luftverkehrsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten enthalten nach Mitteilung der Bundesregierung mittlerweile eine Klausel zur Luftverkehrssicherheit. Dies teilt die Regierung in einer Unterrichtung (13/10411) mit.
Fünf weitere Staaten seien zudem grundsätzlich bereit, eine derartige Klausel in bestehende Abkommen aufzunehmen. 26 weiteren Staaten sei ein derartiges Vorgehen von deutscher Seite vorgeschlagen worden. Mit Oman, Nepal und Jemen seien Nachverhandlungen erforderlich, da diese Staaten weitere Änderungen von mit Deutschland geschlossenen Abkommen für erforderlich halten.
Der Deutsche Bundestag hatten die Regierung am 12. Dezember des vergangenen Jahres aufgefordert (13/5525), zügig die Ergänzung der bestehenden Luftverkehrsabkommen mit anderen Staaten durch Einfügung einer Sicherheitsklausel zu betreiben und dem Parlament darüber zu berichten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801049e
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