Blickpunkt Bundestag
Juni 01/1998
Flugunfälle untersuchen(ve) Die Bundesregierung möchte eine Stelle zur Untersuchung von Unfällen und Störungen im Bereich der Luftfahrt einrichten, die eine weitestmögliche Unabhängigkeit allen nationalen Behörden genießen soll. Sie hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf (13/10738) vorgelegt, mit der Forderungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und des Rates der EG entsprochen und eine Richtlinie aus Brüssel aus dem Jahre 1994 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Mit dem neuen Gesetz soll den Angaben zufolge eine Verwaltungsvorschrift aus dem Jahre 1960 abgelöst werden. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801050a