Blickpunkt Bundestag
Juni 01/1998
Versorgung mit Postdiensten sichern(po) Der Postausschuß hat am 27. Mai einen Antrag der SPD (13/10210) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, auch künftig flächendeckend für hochwertige Postdienstleistungen zu sorgen. Laut SPD muß in der Universaldienstleistungsverordnung, die von der Bundesregierung zu diesem Zweck erlassen werde, sichergestellt werden, daß die Beförderung von Briefen, Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu zwei Kilogramm und die Beförderung von Einschreiben, Wertbriefen, Nachnahmesendungen und Eilzustellungen sowie von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 20 Kilogramm zu den sogenannten Universaldienstleistungen zählen, die von den Anbietern flächendeckend erbracht werden müssen.Darüber hinaus erwartet die SPD, daß für die Deutsche Post AG verbindliche Vorgaben festgelegt werden. Dazu gehört, daß sie mindestens 12.000 Postfilialen, darunter mindestens 5.000 eigenbetriebene Filialen, unterhält und den Umfang und die Struktur ihres Filialnetzes an raumplanerischen und regionalpolitischen Kriterien ausrichtet. Eine Postfiliale müsse in zusammenhängend bebauten Gebieten von jedem Haushalt in einem Umkreis von zwei Kilometern zu erreichen sein und soll nur dann geschlossen werden können, wenn die wöchentliche Grundarbeitszeit in der Filiale auf Dauer weniger als fünfeinhalb Stunden beträgt.Die CDU/CSU-Fraktion begründete ihre Ablehnung damit, daß die Praxis der Versorgung mit Postdienstleistungen bereits den EG-Vorgaben für Universaldienstleistungen entspreche und in der Qualität sogar übersteige. Die SPD erwecke mit ihrem Antrag den Eindruck, als seien Versorgungslücken zu befürchten. Das sei aber nicht der Fall. Die Versorgung funktioniere im Wettbewerb flächendeckend. Die Forderung der SPD, soziale Mindeststandards in die Universaldienstleistungsverordnung aufzunehmen, solle nur dazu dienen, Wettbewerb zu verhindern und den Schutzzaun um einen ehemaligen Monopolisten zu zementieren. Die Bundesregierung werde die Universaldienstleistungsverordnung im Frühjahr 1999 verabschiedungsreif auf den Tisch legen, so die Unionsfraktion. Die Bundesregierung wandte sich dagegen, der Deutschen Post AG in ihrer Vertriebsstruktur ein starres Korsett anzulegen. Sie müsse sich im Wettbewerb bewähren und sei auf Flexibilität angewiesen. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801061c