Blickpunkt Bundestag
Juli 02/1998
Einsatz der UNO für die Menschenrechte unterstützen(aw/fa) Die Bundesregierung soll das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte und das UN-Menschenrechtszentrum in Genf "mit allen verfügbaren Mitteln zu unterstützen". Dafür hat sich am 17. Juni der Bundestag auf Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum 4. Menschenrechtsbericht der Regierung (13/10688, 13/8861) einstimmig ausgesprochen.Das Parlament forderte am gleichen Tag auf Antrag der Koalition (13/10975) zudem, einen "Deutschen Koordinierungsrat für Menschenrechte" einzurichten, lehnte es aber ab, wie von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gefordert (13/10882), ein unabhängiges Menschenrechtsinstitut hierzulande zu befürworten. Ebenso wies die Mehrheit einen Antrag der PDS (13/4749) zurück, das Amt eines von den Mitgliedern des Parlaments zu wählenden Menschenrechtsbeauftragten einzurichten (Beschlußempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses, 13/7547). Keine Mehrheit fand ferner eine Initiative der SPD (13/6400, 13/9056), die menschenrechtspolitische Zusammenarbeit im Rahmen der EU nicht auf die koordinierte Anwendung klassischer diplomatischer Mittel zu beschränken, sondern die Fähigkeit auszubauen, gemeinsame Strategien für Problemländer festzulegen. Initiativen ohne MehrheitDer Bundestag lehnte es im übrigen ab, gegenüber der UNO auf eine Verankerung des Gleichstellungsaspektes in deren Bereichen und Programmen hinzuwirken. Die SPD hatte sich dafür in einem Antrag ausgesprochen (13/7070, 13/10061).Auch die Forderung der Sozialdemokraten, die Zahl der deutschen Botschafterinnen sowie den Frauenanteil insbesondere in Leistungsfunktionen des Auswärtigen Amtes zu erhöhen, wies das Parlament zurück (13/3151, 13/7210). Nicht durchsetzen konnten sich außerdem B 90/Grüne mit einem Antrag (13/10068), auf einen baldigen Abschluß der Verhandlungen über ein sogenanntes Fakultativprotokoll zu drängen, damit Lücken in der Umsetzung der Konvention zum Schutz von Frauen vor Diskriminierung geschlossen werden können. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802020c