Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Juli 1998, Nr. 2/98, Seite 2, Inhalt >
Juli 02/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Kinder besser vor Werbung schützen

(fa) Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten sollen künftig davon absehen, Kindersendungen als Familiensendungen zu deklarieren, um so Werbung zu ermöglichen. Dies fordert die Kinderkommission des Bundestages. Private Fernsehanstalten sollten sich einem Kinderschutz-Standarts für Werbung unterziehen. Dabei könnte eine sogenannte "Magna Charta für Kinderwerbung" eine Richtschnur dafür sein, die die Selbstbeschränkung der Werbetreibenden und der Medien verstärken und alle Bereiche der Werbung umfaßt. Außerdem müsse die Medienkompetenz von Kindern gestärkt werden. Hier sind nach Ansicht der Kommission Eltern, Kindergärten und Schulen mehr gefordert als bisher. Sie müßten mit den Kindern verstärkt den Umgang mit dem Fernsehen üben. Die Forderungen sind das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Kinder als Konsumenten - Kinder und Werbung", die am 23. März stattfand.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802038c
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion