Blickpunkt Bundestag
November 04/1998
Radioaktive Stoffe unzulässig entsorgt(um) 83 besondere Vorkommnisse beim Umgang mit radioaktiven Stoffen, beim Betrieb von Beschleunigern und beim Transport dieser Stoffe sind dem Bundesumweltministerium 1997 gemeldet worden. Darunter fallen laut Bericht der vorherigen Bundesregierung über die Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im vergangenen Jahr (13/11462) 21 Fälle von unzulässiger Entsorgung sowie 5 Versuche, radioaktive Stoffe illegal einzuführen. Zudem sei bei einem Atomtransport die äußere Schutzverpackung eines Transportcontainers leicht beschädigt worden. In einem weiteren Fall sei ein verseuchter Arbeitsbehälter für den Transport radioaktiver Stoffe verwendet worden. Die Regierung schätzt das Gefährdungspotential für die Bevölkerung gering ein. Die effektive Dosis der Strahlenbelastung lag dem Bericht zufolge bei rund 1,6 Millisievert pro Einwohner, hauptsächlich verursacht durch radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlen in der Röntgendiagnostik. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9804/9804026c