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April 03/1999
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BUNDESTAG ÄNDERT DNA-IDENTITÄTSFESTSTELLUNGSGESETZ

Verfolgung von Sexualstraftätern und Kindesmißhandlung erleichtern

(re) Gegen die Stimmen von CDU/CSU­Fraktion und der PDS­Fraktion sowie bei Zustimmung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Änderung des DNA­Identitätsfeststellungsgesetzes ( 14/445) am 25. März 1999 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, den Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Ergänzung des DNA­Identitätsfeststellungsgesetzes ( 14/43) für erledigt zu erklären, wurde angenommen.

Bereits im Rechtsausschuß war darauf hingewiesen worden, daß beide Gesetzentwürfe "in der Zielsetzung" übereinstimmten. Diese bezwecke, den Generalbundesanwalt zu ermächtigen, künftig auch Gruppenauskünfte aus dem Bundeszentralregister an Staatsanwaltschaften und das Bundeskriminalamt (BKA) zu erteilen und damit die Verfolgung von Sexualstraftätern und Kindesmißhandlung zu erleichtern. Der "Streit" werde allein über das "Wie" geführt.

Die SPD­Fraktion räumte ein, der Entwurf der CDU/CSU versuche auf "unbürokratische Art das zu erreichen," was gemeinsam gewollt werde. Er bleibe jedoch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten hinter dem Entwurf der Koalitionsfraktionen zurück. Die Datenübermittlung sei auf "das erforderliche Maß" zu begrenzen. Insofern habe man geregelt, die Daten "neben dem Bundeskriminalamt lediglich der Staatsanwaltschaft" zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf der CDU/CSU­Fraktion sehe dagegen eine Vielzahl auskunftsberechtigter Stellen vor.

Der vorgelegte Deliktskatalog sei "zwischen Bund und Ländern unter Einbeziehung des Justiz­ und des Innenbereichs" abgestimmt worden. Im Vordergrund stand dabei die Frage, zur Auswertung welcher Straftaten die DNA­Analyse rückwirkend für sinnvoll gehalten werde. Durch Einzelabfrage beim Bundeszentralregister könnten auch Straftaten von "erheblicher" Bedeutung abgefragt werden, die nicht im Katalog enthalten seien. Die CDU/CSU­Fraktion begrüßte die endgültige Regelung, unter welchen Voraussetzungen eine Anfrage beim Bundeszentralregister erfolgen soll. Auch hielt man es für positiv, daß das Verfahren beschleunigt worden sei.

Deliktskatalog "lückenhaft"

Dennoch lehne man den Gesetzentwurf der Regierungskoalition ab. Zum einen sei die Auskunftsbeschränkung auf die Staatsanwaltschaft nicht akzeptabel. Zum anderen halte man es für nicht "unbedenklich", dem Gesetz einen Straftatenkatalog zugrunde zu legen. Dieser sei zudem auch noch lückenhaft. Es fehlten die Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht, gegen das Waffen­ und das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Verstöße gegen das Ausländergesetz, insbesondere das gewerbs­ und bandenmäßige Einschleusen. Warum die Regierungskoalition Drogendealer ausgenommen habe, müsse man der "deutschen Öffentlichkeit erklären". Hinnehmbar sei ebenfalls nicht die Beschränkung der Auskunft auf zwei Jahre.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärte, für sämtliche Fälle der Datenerhebung werde endlich eine umfassende Regelung für die Erstellung und Nutzung der DNA­Analysedatei durch das Bundeskriminalamt geschaffen. Ferner erinnerte man daran, daß man das DNA­Identitätsfeststellungsgesetz in der vergangenen Legislaturperiode vor allem "unter dem Eindruck der Sexualstraftaten und Gewaltdelikte" verabschiedet habe. Eine "Ausuferung" im Katalog auf alle Straftaten sei nicht sinnvoll. Es bleibe nach wie vor die Möglichkeit der Einzelabfrage, sofern die Gruppenabfrage in manchen Fällen nicht vorgesehen sei.

Vernünftiger Mittelweg

Die F.D.P.­Fraktion hatte im Rechtsausschuß zwar noch "grundrechtliche Bedenken" in bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf, bewertete aber das, was von den Koalitionsfraktionen nach den Berichterstattergesprächen vorgelegt worden sei, als einen "vernünftigen Mittelweg", der die "verschiedenen Interessen in angemessener Weise" berücksichtige. Sie stimmten dem Entwurf zu, da mit ihm insbesondere Straftaten an Kindern schnellstmöglich aufgeklärt werden könnten.

Die PDS­Fraktion verwies darauf, man habe bereits in der letzten Wahlperiode aus "grundrechtlichen Erwägungen" heraus und wegen "rechtsstaatlicher Bedenken" gegen das Identitätsfeststellungsgesetz gestimmt. Zwar ziele der Koalitionsentwurf auf mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung des DNA­Gesetzes. Aber die Gründe für die Ablehnung beider Gesetzentwürfe würden nach wie vor schwer wiegen. So könne die Identifizierungsmöglichkeit über den genetischen Fingerabdruck als "Einstieg in eine systematische Verletzung der Integrität von straffällig gewordenen Menschen benutzt werden".

Ein "Reparaturgesetz"

Die Bundesministerin der Justiz, Herta Däubler­Gmelin (SPD) gab zu verstehen, daß mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein "Versäumnis" aus der vergangenen Legislaturperiode behoben werde. Im damaligen "Husch­Husch­Verfahren" sei keine "vernünftige" Rechtsgrundlage geschaffen worden. Nach dem alten Gesetzentwurf sei es überhaupt nicht möglich gewesen, "bei Tätern Genproben zu entnehmen, die wegen einer erheblichen Straftat bereits rechtskräftig verurteilt worden sind, falls die entsprechende Eintragung dieser Straftat im Bundeszentralregister noch nicht getilgt ist". Insofern handele es sich bei dem Entwurf der Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen um ein "Reparaturgesetz". Mit der jetzt vorliegenden Initiative werden die "Sicherheitsstandards unter Achtung des Persönlichkeits­ und des Datenschutzes und damit eines tragenden Elements des Rechtsstaatsprinzips erhöht". Hinsichtlich der im Straftatenkatalog nicht aufgeführten Delikte verwies auch die Ministerin noch einmal auf die Möglichkeit der Einzelabfrage.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903033
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