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Oktober 08/1999
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MINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND

Erziehungsgeld unverändert bei 7,1 Milliarden DM

(hh) Einen erheblichen Teil nehmen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Ausgaben für die gesetzlichen Leistungen für die Familie ein: 10,96 Milliarden DM für das Jahr 2000 gegenüber 11,85 Milliarden im laufenden Jahr.

Davon sollen unverändert 7,1 Milliarden DM für die Zahlung von Erziehungsgeldern aufgewendet werden. Für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind laut Plan 565 Millionen DM (1999: 807,25 Millionen DM) reserviert. Die Einlage in die Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" soll wieder 180 Millionen DM umfassen. Die Ausgaben für das Kindergeld werden dagegen geringfügig auf 181,4 Millionen DM (181,7 Millionen DM) sinken. Für Maßnahmen der Familienpolitik will die Regierung 23,57 Millionen DM (32,5 Millionen DM) bereitstellen.

Die Allgemeinen Bewilligungen sind im Etat für 2000 mit 733,96 Millionen DM vorgesehen, 17,94 Millionen DM weniger als im Jahr 1999 mit 751,9 Millionen DM. Davon soll der Hauptanteil den Maßnahmen zur Jugendpolitik mit 462,23 Millionen DM (475,66 Millionen DM) zufließen. Die Zuschüsse an die Wohlfahrts­ und Vertriebenenverbände für die Betreuung von Spätaussiedlern wurden im Ansatz um 2,5 Millionen DM auf 25 Millionen DM gekürzt.

Die Ausgaben für das Bundesamt für Zivildienst schlagen sich im Einzelplan 17 mit 2,16 Milliarden DM (2,76 Milliarden DM) nieder. Für Zivildienstleistende sind davon 1,94 Milliarden DM (2,54 Milliarden DM) vorgesehen.

Die Bundesprüfstelle für Jugend gefährdende Schriften soll mit 1,56 Millionen DM gegenüber 1,49 Millionen DM im Jahr 1999 ausgestattet werden.

Das Familienministerium selbst hat seinen Bedarf für 2000 mit 59,32 Millionen DM (60,8 Millionen DM) veranschlagt.

Einzelplan 17
(in Millionen DM) 2000 1999
Ausgaben 10,99 11,85
Einnahmen 0,15 0,21
Verpflichtungs­
ermächtigungen
0,37 0,42
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908029b
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