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Januar 01/2000
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JÄHRLICHE UNTERRICHTUNG DER BUNDESREGIERUNG

Strahlenbelastung tendenziell rückläufig

(um) In der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Berichterstattung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für 1998 ( 14/2358) werden die Eckwerte für Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung gegenüber den Vorjahren als gleichbleibend oder rückläufig bewertet.

Der Bericht unterscheidet dabei traditionell die natürliche Strahlenexposition durch kosmische Strahlung und Bodenbeschaffung und natürliche Bodenbeschaffenheit, die zivilisatorisch veränderte natürliche Strahlenexposition und die zivilisatorisch verursachte Strahlenexposition, zu der etwa auch die Folgebelastung durch den Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl gerechnet wird.

Laut Bericht gibt es in den Messungen keine nennenswerten Veränderungen der natürlichen Strahlenbelastung durch kosmische Strahlung oder geologischen Bodenbeschaffenheit.

Die Messungen von zivilisatorisch veränderten Strahlenbelastungen durch Bergbau und in Wohngebieten von Bergbau hätten ergeben, dass in weniger als 2 Prozent der Wohnungen in Deutschland die Radonkonzentration der Raumluft über einem Wert von 200 Bq/m3 liegt, den die Europäische Kommission zur Einhaltung bei Neubauten empfiehlt.

Messungen in den neuen Bundesländern zeigten, dass beim beruflich betroffenen Personenkreis im Bergbau und bei Radonfolgeprodukten die mittlere Jahresdosis 1998 bei 2,04 Mikrosievert (mSv) gelegen hat und damit weit unter dem gesetzlich festgelegten Dosisgrenzwert von 50 mSv.

Der Mittelwert natürlicher Strahlenbelastung liegt den Angaben zufolge für die Bevölkerung bei 2,4 mSv pro Jahr und die Belastung durch die zivilisatorische Strahlenexposition bei 1,6 mSv pro Einwohner und Jahr, wobei der größte Beitrag durch Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen der Medizin, insbesondere durch Röntgendiagnostik, verursacht werde. Hier könne eine Risikoabschätzung laut Bericht für die Gesamtbevölkerung nicht ohne weiteres herangezogen werden, da sich die medizinisch bedingte Strahlenexposition ungleichmäßig auf die Bevölkerung verteile.

Die Belastung durch Atomkraftwerke und andere kerntechnische Anlagen in der Bundesrepublik blieb auch im Jahre 1998 deutlich unter 1 Prozent der zivilisatorischen Strahlenexposition, heißt es in der Unterrichtung. Die Jahresemissionen radioaktiver Stoffe hätten bei allen kerntechnischen Anlagen unterhalb bzw. "weit unterhalb der genehmigten Werte" gelegen.

Auch der Anteil der beruflich bedingten Strahlenbelastung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Laut Bericht betrug die Zahl der beruflich strahlenexponierten Personen 1998 etwa 330.000 mit einer mittleren Jahresdosis von 0,24 mSv.

Ebenfalls zurückgegangen sei die durch den Tschernobyl-Unfall verursachte Strahlenbelastung der Bevölkerung von 0,11 mSv im Jahr 1986 auf weniger als 0,02 mSv. Dennoch fänden sich in Nahrungsmitteln aus Waldgebieten vereinzelt stark erhöhte Cäsium-137-Werte.

Zurückgegangen sei schließlich auch die Belastung durch die in den vergangenen Jahrzehnten in der Atmosphäre durchgeführten Kernwaffenversuche, die 1981 beendet wurden. Laut Bericht betrug diese Belastung 1998 weniger als 0,01 mSv.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001032b
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