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April 04/2000
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Trinkgelder auch künftig besteuern

(fi) Der Finanzausschuss hat am 5. April einen Gesetzentwurf der F.D.P.-Fraktion (14/1731neu) abgelehnt, der die Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung zum Ziel hat. Während SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Entwurf stimmten, enthielt sich die PDS der Stimme.

Nach Auffassung der Liberalen ist die Rechtsauffassung zur Besteuerung freiwillig gewährter Trinkgelder nicht mehr zeitgemäß. Derzeit müssten diese Trinkgelder als Arbeitslohn versteuert werden, wobei der Gesetzgeber einen Freibetrag von 2.400 DM einräume. Mit dem Trinkgeld honoriere der Kunde seine Zufriedenheit mit der Qualität der Dienstleistung, die ausschließlich an die Person des Dienstleisters gebunden sei.

Gegen eine Besteuerung spreche auch, dass die Gleichheit der Besteuerung bei allen Trinkgeldempfängern nicht gewährleistet sei. Betroffen sei vor allem die Gastronomie.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004049b
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