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Juli 07/2000
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PARLAMENT BILLIGTE ANTRAG DER KOALITION

Die EU-Grundrechte-Charta rechtsverbindlich ausgestalten

(eu) Nach dem Willen des Parlaments soll sich die Bundesregierung in der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Grundrechte-Charta der EU rechtsverbindlich ausgestaltet und ein individuelles Klagerecht ermöglicht wird. Der Bundestag billigte am 7. Juli mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag der Koalitionsfraktionen ( 14/3387), in dem diese Forderungen enthalten sind.

Der Europaausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung ( 14/3800) vorgelegt. CDU/CSU und F.D.P. stimmten gegen die Initiative; die PDS enthielt sich. Anträge der Oppositionsfraktionen (CDU/CSU14/3368, F.D.P. 14/3322, PDS14/3513) fanden keine Mehrheit. Zuvor waren Bemühungen gescheitert, eine interfraktionelle Entschließung zu Stande zu bringen.

Die Europapolitiker schlossen sich des Weiteren mehrheitlich der Forderung von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen an, die "immer wieder beschworene Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte" dadurch zu dokumentieren, dass wirtschaftliche und soziale Grundrechte Eingang in die Charta finden. Es bedürfe eines Grundrechts auf Gewährleistung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein, so der Ausschuss.

Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor ihren eigenen Antrag um zwei Formulierungen ergänzt. So ist darin nunmehr festgehalten, dass die Grundrechte-Charta Kompetenzen der EU nicht erweitern, sondern vielmehr unbeschadet weitergehender nationaler Grundrechtsgarantien einen durch Grundrechte definierten Rahmen abstecken soll. Ferner schloss sich das Parlament der Forderung an, es sei erforderlich, den umfassenden Schutz der Menschenwürde auf dem "hohen Niveau" des deutschen Grundgesetzes auch im Bereich der Biomedizin zu erhalten. Hierzu solle die Charta die körperliche, geistig-seelische und genetische Integrität schützen. Festzuschreiben sei ferner, dass niemand wegen genetischer Merkmale oder gesundheitlicher Faktoren diskriminiert werden dürfe. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müsse auch für genetische Daten gelten.

Die CDU hatte sich in ihrer vom Ausschuss abgelehnten Initiative unter anderem dafür ausgesprochen, die EU-Grundrechte-Charta dürfe weder hinter dem bereits geltenden Schutzniveau zurückbleiben noch durch "unrealistische Forderungen" überfrachtet und damit gefährdet werden. So seien in erster Linie die klassischen Freiheits- und Verfahrensrechte im Hinblick auf die Tätigkeit der europäischen Organe sowie auf Erlass, Durchführung und Anwendung von Gemeinschaftsrecht aufzunehmen. Was wirtschaftliche und soziale Grundrechte betreffe, dürfen über den erreichten Stand der europäischen Integration hinaus keine neuen Leistungsansprüche begründet werden, argumentierte die Union.

Die F.D.P. hatte in ihrem Antrag unter anderem dafür plädiert, die Charta solle neben den klassischen Freiheitsrechten auch das Recht auf Freiheit der Berufswahl, das Recht der kollektiven Verhandlungen und ein umfassendes Diskriminierungsverbot enthalten. Die Charta müsse zudem Aufnahme in die europäischen Verträge finden, so die Liberalen. Für die letztgenannte Forderung hatte sich auch die PDS stark gemacht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007074c
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