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September 08/2000
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ANTRAG DER PDS

Eigentümer von Wohnungen bei Leerstand entlasten

(vb) Wohnungseigentümer, die von einem strukturellen Leerstand betroffen sind und diesen nicht selbst zu vertreten haben, sollen stärker als bisher von der Grundsteuer entlastet werden. In einem Antrag fordert die PDS-Fraktion ( 14/4010), die Grundsteuer in Höhe des vollständigen Prozentsatzes der Minderung des Rohmietertrages einer Wohnung herabzusetzen.

Die Abgeordneten erläutern, nach der geltenden Rechtslage würde die Steuer nur um vier Fünftel der Ertragsminderung gesenkt. Die Minderung soll nach dem Willen der Fraktion gewährt werden, wenn der Rohmietertrag einer Wohnung aufgrund eines dauerhaften, strukturellen Leerstandes pro Jahr mindestens 20 Prozent geringer ist. Zur Begründung heißt es, vor allem die Wohnungseigentümer in Ostdeutschland würden mit diesem strukturellen Problem konfrontiert. Sie hätten die Wohnungsleerstände in der Regel nicht zu vertreten, müssten aber die finanziellen Belastungen tragen.

13 Prozent Leerstand

Laut Antrag stehen 13 Prozent der Wohnungen von kommunalen Gesellschaften und Genossenschaften leer. In manchen Regionen hätten der Abbruch der Wirtschaftsstrukturen und die daraus folgende "drastische Bevölkerungsabwanderung" zu einem Leerstand von bis zu 30 Prozent geführt. Die Wohnungseigentümer und Wohnungsunternehmen hätten diesen Leerstand meist nicht zu vertreten und würden auch nicht in der Lage sein, ihn kurzfristig abzubauen. In der Regel würden die Einnahme-Überschüsse von drei bis vier vermieteten Wohnungen benötigt, um die finanzielle Belastung einer nicht genutzten Immobilie zu kompensieren. Instandhaltung und Sanierung sowie die sachgemäße Bewirtschaftung der Bestände würde die Mittel aufzehren.

Weiter heißt es, die Senkung würde zwar die Grundsteuereinnahmen der Kommunen mindern. Dies stehe aber in keinem Verhältnis zu den finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen, wenn vor allem kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsunternehmen in Liquidation gehen müssten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008049b
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