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02/2002
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SOZIALE SICHERHEIT

Abkommen mit Tschechien umsetzen

(as) Ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik und Tschechien über Soziale Sicherheit soll umgesetzt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8212) vor.

Damit soll im Bereich der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung der soziale Schutz der Staatsangehörigen sichergestellt werden, wenn sie sich im jeweils anderen Land aufhalten. Die betroffenen Träger der Kranken- bzw. Unfallversicherung sollen aushilfsweise Sachleistungen erbringen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202045b
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