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02/2002
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GUTACHTEN ZUM GESUNDHEITSWESEN

Sachverständigenrat für Liberalisierung der Märkte

(ge) Die politischen Entscheidungsträger in der Bundesrepublik sollen die Liberalisierung der europäischen Gesundheitsmärkte vorantreiben. Diese seien nicht eine Bedrohung inländischer kooperativer Strukturen, sondern auch eine Chance zur Effizienz- und Effektivitätssteigerung im Gesundheitswesen, heißt es im Gutachten 2000/2001 des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, das die Bundesregierung als Unterrichtung ( 14/8205) vorgelegt hat.

Vor dem Hintergrund zunehmender Globalisierung, europäischer Integrationen und Entwicklungen des Internet- bzw. E-Health-Commerce böten die von Land zu Land immer noch großen Preisunterschiede bei Arzneimitteln für Patienten und Krankenkassen künftig Chancen, durch den Einkauf im Ausland Preisersparnisse zu erzielen.

Weiter treten die Sachverständigen in ihrem Gutachten dafür ein, die so genannte Preisbindung der Zweiten Hand bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aufzuheben. Auch sollen die "Autidem-Regelung", das heißt die Abgabe eines gleichen Wirkstoffes, erleichtert, das Versandhandelsverbot aufgehoben und der Mehrwertsteuersatz gesenkt werden. Zur Begründung heißt es, die Vertragsärzte hätten sich in den beiden vergangenen Jahren mit beachtlichem Erfolg um eine verstärkte Verordnung von Zweitanmelderpräparaten bemüht und den gesetzlichen Krankenversicherungen auf diese Weise Arzneimittelausgaben von zirka 1,5 Milliarden DM erspart. Gleichwohl, so sind die Gutachter überzeugt, existieren auch im generikafähigen Marktsegment ebenso wie bei der Substitution von teuren Analogpräparaten "relevante Effizienzpotenziale" durch Preisspielräume.

Zur Preisbindung der Zweiten Hand bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln heißt es, die Aufhebung ziele darauf ab, den Preiswettbewerb zu intensivieren. Für einheitliche Apothekenabgabepreise, die jeglichen Preiswettbewerb zwischen Apotheken ausschlössen, gebe es zumindest bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln heute keine überzeugenden Gründe mehr. Wenn infolge der Aufhebung dieser Preisbindung die Apothekenpreise gesenkt würden, seien in diesem Marktsegment 15 Prozent Ersparnisse in Höhe von gut 1 Milliarde DM für die gesetzlichen Krankenversicherungen möglich. Gleichzeitig sollte zur Diskussion stehen, das Spektrum der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente zu erweitern, um den Spielraum für den Preiswettbewerb zu erhöhen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202048a
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