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02/2002
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KINDER- UND JUGENDBERICHT

Kommission fordert "Recht des Kindes" im Grundgesetz

(fa) Die Sachverständigenkommission Elfter Kinder- und Jugendbericht fordert eine Ergänzung des Artikel 6 des Grundgesetzes um ein "Recht des Kindes". Damit würde die Bundesrepublik ihren in der UN-Kinderkonvention und der Europäischen Grundrechte-Charta festgehaltenen Verpflichtungen nachkommen. In dem von der Regierung als Unterrichtung ( 14/8181) vorgelegten Kinder- und Jugendbericht heißt es weiter, die Lebensformen der Betroffenen hätten sich immer weiter ausdifferenziert.

Alle Kinder sollten Zugang zu sozialen, ökonomischen, ökologischen und kulturellen Ressourcen haben, so die Sachverständigenkommission. Die Personengruppen würden heute in anderen sozialen Gefügen aufwachsen als früher. Die Familie habe sich in ihrer Bedeutung gewandelt und andere öffentliche und private Institutionen hätten an Einfluss gewonnen. Wichtig sei deshalb vor allem, so die Kommission, die Arbeitsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe an die Lebenswelt junger Menschen anzupassen.

Nicht nur Finanzen beachten

Bei der Modernisierung der Finanzierungsstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe müsse vor allem beachtet werden, dass das Sozialraumbudget nicht die Gewährleistung von individuellen Rechtsansprüchen verhindern dürfe. Insgesamt sei bei allen Modernisierungsbestrebungen zu beachten, dass betriebswirtschaftliche Konzepte nicht unreflektiert auf die Kinder- und Jugendhilfe übertragen werden können. Die Ausgaben sollten in diesem Bereich den Aufgaben folgen und nicht umgekehrt. Gerade in der Bildungsbeteiligung ließen sich innerhalb der heterogenen Kinder- und Jugendgruppe deutliche Unterschiede feststellen.

Der Staat müsse aber allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen geben. Auch wenn so genannte "Normalbiographien" heute immer mehr in Frage gestellt würden, so behielten Ausbildung und Erwerbstätigkeit doch einen zentralen Stellenwert in der Identitätsfindung junger Menschen, so der Bericht. Die Kinder- und Jugendhilfe solle stärker in den Bereich der regionalen Arbeitsmarktpolitik eingreifen, den Übergang von der Schule in den Beruf begleiten und als "Clearingstelle" bereitstehen, heißt es in der Unterrichtung.

Die Sachverständigenkommission fordert die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Beschäftigungsgipfels im Jahr 1997, das heißt das Recht auf einen grundlegenden schulischen Abschluss, die Gewährung einer so genannten "zweiten Chance", eine berufsqualifizierende Ausbildung und eine anschließende erste Beschäftigung.

Die Regierung hält den elften Kinder- und Jugendbericht nach eigenen Worten für einen wichtigen Maßstab zur Bewertung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik. Mit ihrem jugendpolitischen Programm "Chancen im Wandel" habe man ein umfassendes, ressortübergreifendes Jugendprogramm vorgelegt, das den Forderungen der Sachverständigenkommission entspreche, so die Regierung. Die Jugendpolitik werde dabei als eine aktivierende Querschnittspolitik verstanden, die auf eine breite Allianz mit den Jugendlichen setze.

FDP ohne Erfolg

Die FDP brachte ohne Erfolg einen Entschließungsantrag ( 14/8383) zu dem Bericht ein, wonach die jungen Menschen einen neuen Generationenvertrag forderten. Dessen Bestandteile müssten ein Systemwechsel bei den sozialen Leistungen, eine Umverteilung der Belastungen zwischen den Generationen und eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202049a
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