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02/2002
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Hauptprüfverfahren zu Beihilfen für Leuna in Brüssel beenden

(nl) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, bei der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass das dort anhängige Hauptprüfverfahren wegen der noch ausstehenden Investitionsbeihilfen für den Neubau der Leuna-Raffinerie in Sachsen-Anhalt in Höhe von etwa 60 Millionen € beendet wird. Wie es in einem Antrag ( 14/8283) heißt, hat die Kommission 1997 ein beihilferechtliches Hauptprüfverfahren zu den bewilligten Investitionsbeihilfen für den Neubau der Raffinerie eröffnet.

Verfahrensgegenstand sei die Frage, ob die Investitionskosten für die Raffinerie künstlich überhöht waren, um dadurch nicht gerechtfertigte Subventionen zu erhalten. Nachdem bereits 1999 die Höhe der geltend gemachten Investitionen nicht mehr in Frage gestellt werden konnte, habe die Regierung in der Folgezeit dennoch nicht auf einen zügigen Abschluss des Hauptverfahrens hingewirkt, so die Fraktion.

"Kein Grund ersichtlich"

Offiziell sei diese Untätigkeit damit begründet worden, dass die Kommission das Hauptprüfverfahren im Hinblick auf noch andauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht abgeschlossen habe. Von den dem Investor zugesagten Beihilfen stünden nach wie vor etwa 60 Millionen € aus.

Da die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Oktober 2001 abgelehnt habe, ein wegen des Verdachts des Subventionsbetruges eingestelltes Verfahren wieder aufzunehmen und der Generalbundesanwalt keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Zahlungen nach Deutschland im Zusammenhang mit Leuna gefunden habe, sei kein Grund mehr ersichtlich, das Hauptprüfverfahren weiter zu betreiben, so die Union. Auch der Untersuchungsausschuss des Bundestages habe keine Hinweise für Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme deutscher Amtsträger oder für Spendenzahlungen an die CDU gefunden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202056c
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