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02/2002
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GESETZ VERABSCHIEDET

Bundestag ändert Recht im Post- und Telekommunikationswesen

(wi) Der Bundestag hat am 28. Februar mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, gegen das Votum der CDU/CSU und bei Enthaltung der PDS den Entwurf der Bundesregierung für ein post- und telekommunikationsrechtliches Bereinigungsgesetz ( 14/7921) in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 14/8342) vom 20. Februar. Dem im Ausschuss von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag stimmte der Ausschuss mehrheitlich zu.

Nach Darstellung der SPD im Wirtschaftsausschuss betreffen die Änderungen unter anderem die Euro-Einführung. Die FDP lehnte den Koalitionsantrag ab, weil sie darin auch eine substanzielle und nicht nur redaktionelle Änderung sah.

Die CDU/CSU erklärte, der Entwurf basiere auf der Verlängerung der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG bis Ende 2007, die zu kritisieren sei. Eine Diskriminierung der wenigen Wettbewerber der Deutschen Post AG sei auch die Bestimmung, wonach die Deutsche Post AG das Exklusivrecht für die Beförderung von Wahlbriefen nach dem Bundeswahlgesetz erhalte. Gerade die Wettbewerber lebten vor allem von Aufträgen der Kommunen. Es gebe keinen Grund, der Post AG das ausschließliche Recht dazu zuzubilligen. Dagegen argumentieren die Sozialdemokraten, es gehe in dem Gesetz nicht um die Verlängerung der Exklusivlizenz, sondern überwiegend um redaktionelle Änderungen.

17 Gesetze und neun Verordnungen sollen durch den Entwurf "bereinigt" werden, darunter Regelungen des Bundesrechts, die nicht mehr im Einklang mit veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen sind, sowie Regelungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Nach Angaben der Regierung wurde ein Änderungsvorschlag des Bundesrates aufgegriffen, wonach auch leitende Beamte einer Landesregierung in den Beirat bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aufgenommen werden können. Der Beirat besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Bisher mussten die vom Bundesrat gestellten Beiratsmitglieder Mitglieder eine Landesregierung sein, so dass leitende Beamte dafür nicht in Frage kamen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202066a
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