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02/2002
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INITIATIVE DER REGIERUNG

Gesetzentwurf für eine Umsetzung des Kyoto-Protokolls von 1997 vorgelegt

(um) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen vorgelegt ( 14/8250), den der Bundestag am 21. Februar zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen hat.

Mit der Annahme des Kyoto-Protokolls auf der dritten Konferenz der Vertragsparteien des Klimarahmenübereinkommens der Vereinten Nationen sind verbindliche Mengenvorgaben und flexible Umsetzungsinstrumente für die Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase beschlossen worden, heißt es in dem Entwurf.

Das Protokoll trete in Kraft, wenn es von 55 Vertragsparteien ratifiziert worden sei, die mindestens 55 Prozent der CO2-Emissionen verursachten. Bemessungsgrundlage seien die Treibhausgaswerte von 1990. Ziel der Europäischen Union sei es seit langem, das Kyoto-Protokoll rechtzeitig zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg in Kraft treten zu lassen. Die Bundesregierung legt dar, Deutschland habe bereits im Jahr 2000 seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Basisjahr 1990 um etwa 18,5 Prozent reduziert.

Damit sei die verbindliche Zielvorgabe des Protokolls in Höhe von 8 Prozent bereits übertroffen worden und die Regierung sei der im Rahmen der EU übernommenen Reduktionsverpflichtung in Höhe von 21 Prozent schon sehr nahe gekommen.

In Anwendung von Artikel 59 des Grundgesetzes sei für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls im Rahmen der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten der EU eine Zustimmung des Parlaments erforderlich. Das vorgesehene Gesetz bedürfe nicht der Zustimmung des Bundesrates. Dieser hat jedoch am 1. Februar signalisiert, keine Einwände zu erheben.

Die Übernahme von Verpflichtungen der im Kyoto-Protokoll festgelegten Ziele zur Reduzierung von Emissionen werde keine zusätzlichen Kosten für die öffentlichen Haushalte verursachen, heißt es. So könne die noch zu leistende Verringerung von Emissionen ohne zusätzliche Kosten mit den Instrumenten und Maßnahmen erreicht werden, die mit dem nationalen Klimaschutzprogramm der Regierung vom 18. Oktober 2000 eingeleitet bzw. beschlossen worden seien.

Die bislang erforderlichen Kosten des nationalen Klimaschutzprogramms seien im Rahmen der Verabschiedung durch das Bundeskabinett und späterer Beschlüsse abgeschätzt worden und würden danach den Bundeshaushalt im Zeitraum 2001 bis 2005 mit insgesamt 5,6 Milliarden € belasten. Die Finanzierung will die Regierung vollständig mit den Zinsersparnissen aus den UMTS-Erlösen erreichen.

Rückführungen durch Energiekosteneinsparung, die den Bundeshaushalt entlasten würden, seien dabei nicht berücksichtigt. Zu erwarten seien dagegen jährliche Steuermindereinnahmen in Höhe von etwa 511 Millionen € für die öffentlichen Haushalte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202075a
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