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04/2002
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DISKUSSIONSPAPIER BERATEN

Abgeordnete für baldige Unterstützung von Doping-Opfern der ehemaligen DDR

(sp) Doping-Opfer der ehemaligen DDR sollen baldmöglichst finanzielle Unterstützung erhalten. Dafür sprachen sich die Abgeordneten des Sportausschusses fraktionsübergreifend am 24. April aus.

Anlass einer Diskussion waren ein Antrag der CDU/CSU ( 14/5674) zu diesem Thema sowie ein Diskussionspapier der Bundesregierung zur Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Danach beläuft sich die zu erwartende Zahl derjenigen, die Unterstützung bekommen werden, auf rund 500. Eingeplant seien 2 Millionen Euro, so dass sich pro Person nach dem derzeitigen Stand rund 4.000 Euro ergeben würden. Von Seiten der Bundesregierung hieß es, die Betroffenen sollten eine einmalige Zahlung im Sinne einer Anerkennung bekommen. Im Vorfeld sei es problematisch gewesen, eine Definition für Doping zu finden sowie Datenschutzprobleme zu lösen. Nun sei ein Weg gefunden worden, die berechtigten Datenschutzansprüche zu erfüllen.

Die Fraktionen sprachen sich übereinstimmend dagegen aus, die Antragsfrist auf den 31. Dezember dieses Jahres festzulegen. Ansonsten werde es für die Betroffenen unter Umständen schwierig, die notwendigen fachärztlichen Gutachten rechtzeitig einzuholen. Gleichzeitig wurde angeregt, mit Blick auf die Schwere der Dopingfälle bei den Entschädigungszahlungen zu differenzieren. Dies lehnte der Vertreter der Regierung ab, da bei Abstufungsregelungen mit einer Welle von Klagen zu rechnen sei. Außerdem wurde angeregt, den Betroffenen eine feste Summe für die Entschädigungen zu nennen, um Planungssicherheit zu ermöglichen.

Die Fraktionen sprachen sich des Weiteren dafür aus, Spendengelder aus der privaten Wirtschaft für die DDR-Doping-Opfer zu sammeln. Zu diesem Zweck habe sich die Regierung an das Nationale Olympische Komitee sowie den Deutschen Sportbund gewandt, aber bisher noch keine offizielle Antwort erhalten. Der Ausschuss nahm sich vor, in der Sitzungswoche Mitte Mai einen entsprechenden Gesetzentwurf in erster Lesung zu beraten und noch vor der Sommerpause des Bundestages zu verabschieden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204053b
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