Deutscher Bundestag
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Februar 1/2003
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Haushaltsentwurf 2003

Der Bund soll in diesem Jahr insgesamt 247,9 Milliarden Euro ausgeben können. Wie aus dem vom Bundestag in erster Lesung debattierten Entwurf des Haushalts 2003 hervorgeht, sollen damit die Ausgaben um 4,6 Milliarden Euro geringer ausfallen als nach dem Haushaltsplan für 2002. Den größten Einzeletat wird danach das neue Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit 81,88 Milliarden Euro verwalten. Nach den Ausschussberatungen im Januar und Februar 2003 soll der Bundestag den Etatentwurf vom 18. bis 21. März 2003 in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Gleichzeitig wurde ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2002 behandelt (Drucksache 15/149). Haushaltsentwurf 2003 als Bundestagsdrucksache 15/150 herunterzuladen unter

www.bundestag.de „Datenbanken“

Protokoll der ersten Lesung im Bundestag vom 3., 4. und 5. Dezember 2002 unter

www.bundestag.de „Aktuelles“, „Plenarsitzungen“, „Plenarprotokolle“

Bericht des Bundesrechnungshofes

Der Bundesrechnungshof hat seinen Bericht zur Jahresrechnung des Bundes 2001 vorgelegt. Darin heißt es unter anderem, der Bund müsse seine Zinsausgaben vermindern, indem er die Nettoneuverschuldung dauerhaft abbaut. Die Ausgaben des Bundes für die sozialen Sicherungssysteme müssen durch „konsequente Konsolidierungsmaßnahmen” begrenzt werden. Nur so sei es möglich, die Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt nachhaltig qualitativ zu verbessern. Bericht des Bundesrechnungshofes als Drucksache 15/60 herunterzuladen unter

www.bundestag.de „Datenbanken“

Bundeswehr in Mazedonien

Die Bundeswehr kann sich weitere sechs Monate an der NATO-Operation „Allied Harmony” in Mazedonien beteiligen. Der Bundestag nahm am 5. Dezember 2002 einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung an. Antrag der Bundesregierung und Ausschussbericht (Drucksachen 15/127, 15/156) herunterzuladen unter

www.bundestag.de „Datenbanken“

In gedruckter Form erhalten Sie alle Bundestagsdrucksachen bei schriftlicher Bestellung gegen eine vom Umfang abhängige Gebühr beim Bundesanzeiger Verlag, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Fax: (02 28) 3 82 08 44, oder per Mail

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Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0301/0301035a
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