Deutscher Bundestag
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August 5/2003
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(2) Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus dem vom Bundestag gewählten Bundeskanzler und den auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannten Bundesministern. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet das Kabinett, also die Mitglieder der Bundesregierung.

www.bundesregierung.de

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0305/00_definitionen_20/0305020_2
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