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Das Parlament
Nr. 03-04 / 19.01.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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vom

Erlaubnisregelung nicht weiter verlängern

Saisonarbeitskräfte

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit will die Frage, ob die Arbeitserlaubnisregelung für ausländische Saisonarbeitskräfte bis 2007 verlängert werden soll, zu Beginn des nächsten Jahres erneut beraten. Da-rauf verständigte sich das Gremium am 14. Januar, als es die Beratung eines entsprechenden Antrags der FDP-Fraktion (15/1713) vertagte.

Die Liberalen hatten gefordert, die Zulassung von Saisonkräften aus Mittel- und Osteuropa für das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Land- und Forstwirtschaft, die Obst- und Gemüseverarbeitung und für Sägewerke bis Ende 2007 oder bis zum Inkrafttreten einer Regelung im künftigen Zuwanderungsgesetz zu verlängern. Die genannten Branchen seien weiterhin auf Saisonkräfte aus diesen Ländern angewiesen, da nicht ausreichend heimische Arbeitskräfte zur Verfügung stünden, so die FDP. Die Bundesregierung erklärte, aus ihrer Sicht sei der Antrag erledigt, da die Regierung die Arbeitserlaubnisregelung bereits bis Ende 2005 verlängert habe. Die CDU/CSU äußerte die Hoffnung auf einen Konsens im Zuwanderungsgesetz, sodass die Frage dort geregelt werden könnte und sich eine Verlängerung erübrigen würde. Auch die SPD plädierte dafür, die Verlängerung um zwei Jahre bis Ende 2005 zu nutzen, um das Zuwanderungsgesetz auf den Weg zu bringen. Auch sollten vor einer weiteren Verlängerung die Ergebnisse der Arbeitsmarktreformen und EU-Osterweiterung abgewartet werden.

Auf Zuwanderungsgesetz warten

Mit der Mehrheit von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen hat der Wirtschaftsausschuss einen weiteren Antrag der FDP (15/1714) abgelehnt, die Arbeitserlaubnis für ausländische Saisonarbeitskräfte auf vier Monate auszuweiten. Die Anwerbestoppausnahmeverordnung sollte so novelliert werden, dass die Arbeitskräfte in den genannten Branchen bis zu vier Monaten in Deutschland tätig sein können. Dazu sagte die Regierung, das Vorziehen einzelner Regelungen aus dem künftigen Zuwanderungsgesetz sei abzulehnen. Die FDP betonte, alle Fraktionen seien sich darin einig, dass eine Ausdehnung auf vier Monate richtig sei. Die Bündnisgrünen erklärten, sie lehnten beide Anträge ab.

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