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Das Parlament
Nr. 05-06 / 02.02.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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UN-Wahlverfahren in der Diskussion

Menschenrechtskommission

Menschenrechte. Die FDP ist am 28. Januar im Menschenrechtsausschuss mit einem Antrag (15/2174) gescheitert, die Bundesregierung möge sich für eine Reform und Stärkung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (MRK) einsetzen. Während die CDU/CSU dafür stimmte, lehnte die Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage mit ihrer Mehrheit ab. Die Liberalen hatten sich unter anderem dafür ausgesprochen, dass die Wahl der Mitglieder der MRK künftig an Kriterien geknüpft wird, die für eine effektive Arbeit unerlässlich sind. Sie solle weiterhin dafür Sorge tragen, dass Staaten, die die geltenden Menschenrechtsstandards in ihrem Hoheitsbereich nicht umsetzen können oder wollen, zukünftig nicht mehr die Leitung der MRK übertragen bekommen.

Die SPD nannte es fraglich, ob ein effektiver "Follow-up"-Mechanismus künftig durch eine eigenständige Arbeitsgruppe gesichert werden könne, sodass die Umsetzung und die Auswirkungen der Entscheidungen und Resolutionen der MRK ausgewertet werden und darüber Bericht erstattet werden kann. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne kündigten eine eigene Initiative zu dem Thema an. Die CDU/CSU erklärte, sie teile den Grundtenor des liberalen Antrages vollkommen. Die Union hatte einen Änderungsantrag vorgelegt, der die russische Tschetschenienpolitik beim Namen nannte.

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