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Das Parlament
Nr. 23-24 / 01.06.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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vom

Kündigungen künftig begründen

Girokonto für jedermann

Finanzen. Der Finanzausschuss hat die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Banken künftig die Kündigung von Girokonten und die Ablehnung eines beantragten Girokontos schriftlich begründen müssen. Auch sei auf die Möglichkeit der kostenlosen Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle hinzuweisen, heißt es in einem Entschließungsantrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, den der Ausschuss am 26. Mai einstimmig annahm. Er bezieht sich auf einen Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses der Deutschen Banken zum "Girokonto für jedermann" (15/2500).

Ferner solle die Regierung darauf hinwirken, dass die Schlichtungsstellen sämtliche Beschwerden von Kunden über die Ablehnung oder Kündigung von Girokonten entgegennehmen. Unabhängige Personen sollten diese zeitnah prüfen, die Schlichtersprüche sollten "in geeigneter Form" veröffentlicht werden. Der Finanzausschuss erwartet ferner, dass alle Banken verwertbare Daten bereitstellen, aus denen hervorgeht, wie oft und weshalb sie die Einrichtung eines Girokontos ablehnen oder ein solches Girokonto kündigen, heißt es in dem gemeinsamen Entschließungsantrag.

Im Übrigen wird begrüßt, dass die Kreditwirtschaft sich um einen besseren Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr bemüht, dass viele öffentlich-rechtliche Kreditinstitute ihrer Verantwortung auf diesem Gebiet nachkommen und dass einige Länder eine solche Verpflichtung in ihre Sparkassenverordnungen aufgenommen haben. Der Finanzausschuss erwartet weiter, dass die Kreditinstitute die Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses konsequent und flächendeckend anwenden. vom

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