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Das Parlament
Nr. 28 / 05.07.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Traditionelle Arbeitsteilung dominiert

Elternzeit

Familie. Die seit 2001 geltende Neuregelung der Elternzeit und die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit während der Elternzeit sind knapp einem Drittel der Eltern unbekannt. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Neuregelung der Elternzeit hervor, der nun als Unterrichtung vorliegt (15/3400). Danach erreichten die entsprechenden Informationen die Eltern häufig erst zu einem relativ späten Zeitpunkt der Schwangerschaft oder erst nach der Geburt, wenn der Entscheidungsprozess bereits abgeschlossen sei. Die Väterbeteiligung liege in den ersten zwei Lebensjahren in Elternzeit bei 4,9 Prozent. Dies sei ein spürbarer Anstieg im Vergleich zu 1,5 Prozent vor der Novellierung. Dieser Anteil werde sich vermutlich in Zukunft erhöhen, denn Fallstudien belegten, dass Väter eher zu einem späteren Zeitpunkt die Elternzeit beanspruchen und die Neuregelung bei vielen Familien noch nicht greifen konnte. Letztlich sei jedoch die Einkommenssituation der Paare für die Väterbeteiligung entscheidend. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Väter an der Elternzeit beteiligen, steige unter der Bedingung, dass beide Partner gleich viel verdienen oder das Einkommen der Mutter höher ist als das des Vaters.

Nach wie vor überwiege eine traditionelle Arbeitsteilung, bei der die Mutter die Elternzeit allein beansprucht, ihre Erwerbstätigkeit in den ersten zwei Lebensjahren des Kindes vollständig unterbricht (62 Prozent) oder nach einer gewissen Zeit in Teilzeit ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt (rund 30 Prozent). Für diese traditionelle Arbeitsteilung sei vor allem die finanzielle Situation verantwortlich (40 Prozent). Die Kinderbetreuungsangebote (Kapazitäten, Kosten und Gestaltung) würden insbesondere in den alten Bundesländern bemängelt und von 34 Prozent der Eltern als Hauptgrund für die gewählte Arbeitsteilung genannt. Bei Alleinerziehenden, die knapp drei Prozent der Haushalte ausmachen, geht dem Bericht zufolge die Hälfte während der Elternzeit einer beruflichen Tätigkeit nach.

Die Unternehmensseite habe sich mit dem Rechtsanspruch auf Elternzeit und auf Teilzeit während der Elternzeit arrangiert, so der Bericht weiter. Problematisch sei aus der Sicht der Unternehmer die konkrete Gestaltung der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, denn die von den Eltern gewünschte klassische Teilzeitbeschäftigung in den Vormittagsstunden könne nicht in allen Tätigkeitsbereichen umgesetzt werden.

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