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Das Parlament
Nr. 46 / 08.11.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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vom

"Zahler haben Leistungsanspruch"

Sozialversicherungssysteme

Gesundheit und Soziale Sicherung. Personen, die Beiträge in die Sozialversicherungssysteme im Glauben eingezahlt haben, sie seien sozialversicherungspflichtig, sollen auch einen Anspruch darauf haben, Sozialversicherungsleistungen zu erhalten. Die FDP-Fraktion fordert die Regierung in einem Antrag (15/4040) zum Handeln auf. Sollte sich bei einer späteren Prüfung durch die Sozialversicherungsträger herausstellen, dass die einzahlende Person doch nicht versicherungspflichtig war, solle diese wählen können, ob sie ihren Anspruch geltend machen oder ihre Beiträge zurückfordern will. Die FDP bezieht sich dabei auf Familienangehörige, die in Familienbetrieben mitarbeiten und regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge zahlen. In den letzten Jahren sei solchen mitarbeitenden Familienangehörigen immer wieder die Auszahlung von Versicherungsleistungen verwehrt worden. Grund dafür sei, dass die Bewertung der Arbeitnehmereigenschaft dieser mitarbeitenden Familienangehörigen zum Zeitpunkt der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und zum Zeitpunkt der Auszahlung der Leistungen unterschiedlich ausfallen kann.

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