Statement der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
18.03.02 Maria Eichhorn,
CDU/CSU-Fraktion
maria.eichhorn@bundestag.de
Der Kinder- und Jugendschutz ist unbedingt reformbedürftig. In
der heutigen Zeit orientieren sich Markt und Medien leider
zunehmend daran, was bei Kindern "in" ist. Kinder werden als
Konsumenten gesehen und ihnen wird mit rein wirtschaftlichem
Interesse begegnet, ohne sich um mögliche entwicklungsbedingte
Schutzbedürfnisse von Kindern zu sorgen. Hier ist besonders
der Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit gefordert. Dies
macht eine angepasste Jugendschutzgesetzgebung dringend
erforderlich. Mit Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche
muss dem zunehmenden Gewalt- und Konfliktpotential in der
Öffentlichkeit, aber auch der Orientierungslosigkeit begegnet
werden.
Das Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es, den Kinder- und
Jugendschutz zu verbessern, transparenter zu gestalten und seine
Durchsetzung gezielt zu verfolgen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
hat daher vor, bessere Kontrollen bei der Abgabe von alkoholischen
Getränken zu erreichen. So können bei den
Gaststätten, in denen das Alter der Jugendlichen nicht
kontrolliert wird, Alters- und/oder Zeitgrenzen und weitere
Auflagen erteilt werden. Ebenso müssen die
Gaststättenbetreiber, bei denen z.B. gewalttätige oder
drogenkonsumierende Jugendliche aufgefallen sind, verstärkt
kontrolliert und zur Verantwortung gezogen werden. Dabei soll der
Grundsatz "Prävention statt Repression" durchgesetzt
werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Meinung, dass ein generelles
Abgabeverbot von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter
18 Jahren positiv zu bewerten ist. Der Erfolg ist allerdings nur
dann gewährleistet, wenn Maßnahmen und Kontrollen gegen
die Abgabe und den Verzehr leichter alkoholischer Getränke bei
Jugendlichen ab 16 Jahren erreicht werden. Jugendliche könnten
ein solches Verbot leicht dadurch umgehen, dass sie Alkohol
über Freunde oder Verwandte besorgen lassen. Eltern
müssen in diesem Zusammenhang befähigt werden, auf ihre
Kinder in Bezug auf deren Umgang mit Alkohol einzuwirken.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert, dass die Teilnahme von
Jugendlichen an Tanzveranstaltungen besser und nachhaltiger
kontrolliert wird: Kindern ohne Begleitung eines
Erziehungsberechtigten wird die Anwesenheit bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen nicht gestattet. Jugendlichen unter 16 Jahren
wird ohne Begleitung eine Anwesenheit wie bisher eingeräumt.
Altersgrenzen für Tanzveranstaltungen sind grundsätzlich
berechtigt, wenn die Regelungen auch der Realität entsprechen.
Eine Verlängerung für Jugendliche ab sechzehn Jahre bis
nach Mitternacht erscheint daher sinnvoll. Damit sollen
Jugendliche, aber auch die Erziehungsberechtigten zu mehr
Verantwortungsbewusstsein herangeführt werden.
Der Zugang zu den neuen Medien wird von Kindern und Jugendlichen in
erheblichem Umfang genutzt. Der Umgang mit dem Internet ist
einerseits zwar eine Schlüsselqualifikation, birgt aber
andererseits Gefahren, da Kinder und Jugendliche auf
gewaltverherrlichende, rassistische oder pornographische Inhalte
zurückgreifen können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
fordert daher die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes in
den neuen Medien sowie die Abstimmung der diesbezüglichen
nationalen Vorschriften mit internationalen Vereinbarungen. Auf
nationaler Ebene sollen die Jugendschutzbestimmungen ständig
auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Außerdem
sollen die Vorschriften im Gesetz zum Schutz der Jugend in der
Öffentlichkeit, die für Videokassetten gelten, auf
CD-Roms und DVDs erweitert werden. Unter anderem soll eine
bundesweit einheitliche ständige Hotline eingerichtet werden,
damit Inhalte im Internet, deren Verbreitung strafbar sind, der
Polizei übermittelt werden können.
Mit Hilfe von Filter- und Bewertungssystemen soll vermieden werden,
dass Kindern und Jugendlichen gefährliche Inhalte im Internet
zugänglich gemacht werden. Durch eine bessere finanzielle und
personelle Ausstattung von Jugend-, Polizei- und
Strafverfolgungsbehörden könnten diese im Bereich des
Jugendschutzes effizienter handeln als zuvor.
Vor allem muss die Medienkompetenz von Kindern, Eltern, Lehrern und
Erziehern gefördert werden. Medienkunde- bzw.
Medienpädagogik soll daher als zentraler Bestandteil in den
Unterricht der Schule aufgenommen werden, damit Kinder und
Jugendliche einen verantwortungsbewussten und kritischen Umgang mit
den Medien lernen.
Die CDU/CSU-Bundesfraktion fordert außerdem die
Bundesregierung auf, die freiwillige Selbstkontrolle der
Inhalteanbieter zu stärken. Mit Einrichtungen wie der
"Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft", der
"Rundfunkgremien", dem "Deutschen Presserat", dem "Deutschen
Werberat" oder der "Freiwilligen Selbstkontrolle
Multimedia-Diensteanbieter e.V." wurde bereits ein wichtiger
Schritt in Richtung Selbstkontrolle getan. Wir fordern eine
Ausdehnung dieser Selbstkontrolle auch auf internationale
Ebene.
21.03.02 andrea
brunner
andreabrunner@yahoo.de
Als angehende Sozialarbeiterin kann ich, aufgrund meiner
praktischen Erfahrungen, durch die Arbeit mit
"Problem-Jugendlichen", sagen, dass Prävention
grundsätzlich sehr wichtig ist, jedoch nicht durch strengere
Regeln erfolgen kann. Eher sollte versucht werden die
Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen zu fördern und die
Suchprävention bereits im Kindergarten zu vollziehen. Meiner
Meinung nach führen schärfere Gesetze nur zu einer
höheren Straffälligkeitsrate unter den Jugendlichern,
was, landfristig gesehen, zu einem Verlust des gesellschaftlichen
Ansehens führt.
Liberale Gesetze hingegen nehmen zum Teil auch den "Reiz des
Verbotenen" (vgl. Drogenpolitik in den Niederlanden).
25.03.02 Norbert
Weber
Sie sollten endlich beginnen kindliche Bedürfnisse zu
thematiesieren, anstatt mit ständig neuen
Regulierungsmechanismen Kinder zu erziehen. Reden Sie endlich
über Vernachlässigung und Ablehnung, oder tun Sie dies
nicht, weil Sie fürchten Mütter kommen in ein schlechtes
Licht?
27.03.02 Benedikt
Grünewald
webmaster@benedikt-gruenewald
An der ganzen Debatte um die Reform des Jugendschutzes gefällt
mir eines nicht: Die Motivation zur Gesetzesänderung!
An der materiellen Regelung kann man Gefallen finden oder nicht,
man kann es für gut heißen oder nicht. Ich tue es nicht
und bin überzeugt, dass es dem Jugendschutz nicht dient.
Vor allem aber stört mich wie angedeutet die Motivation:
Anpassung an die Wirklichkeit heißt es da immer... Ist es
wirklich Aufgabe des Gesetzgebers sich in seinen Gesetzen der
Wirklichkeit anzupassen? Ja und nein! Natürlich muss der
Gesetzgeber mit der zeit gehen. Es wäre heute schlechterdings
undenkbar, die Volljährigkeit immer noch bei 21 Jahren
anzusetzen. Aber: Mit der Absenkung der Volljährigkeit wurden
die 18Jährigen auch gezwungen (und das möchte ich nicht
negativ verstanden wissen) volle Verantwortung zu übernehmen.
Die Einräumung von Rechten korrespondierte also mit der
Auferlegung von Pflichten. Bei der reform des Jugendschutzgesetzes
ist das nicht so - ja kann es wohl auch aus Gründen des
Minderjährigenschutzes gar nicht sein.
Es bleibt also bei der gebetsmühlenhaften Wiederholung der
Anpassung an die Wirklichkeit. Ist das aber ein geeigneter Masstatb
für die Notwendigkeit eines Gesetzes. Es klingt vielleicht
unsachlich und es ist zu befürchten, dass es auch wieder nur
zu plumper und pauschaler Kritik genutzt wird, aber:
Wo bleibt die Abschaffung des Ladendiebstahls?
Wo bleibt die Abschaffung der Trunkenheitsdelikte im
Strassenverkehr?
Warum über Massnahemn gegen Graffiti und "Alltags"-Vandalismus
nachdenken?
Weitere und extremere beispiele wären unproblematisch denkbar.
Eine Bundesregierung, der für eine Reform keine sachlichere
begründung einfällt ist zu bedauern.
P.S.: Bin übrigens kein "Jugendfeind", sondern selbst noch 23
Jahre jung und seit über 10 jahren in der Hugendarbeit
aktiv...
28.03.02 Eliza Ozaine
elizaozaine@hotmail.com
Der Jugendschutz ist ein sehr wichtiges Thema. Warum? Die Jugend
zeigt sich der Gesellschaft als Spiegelbild. Fehler zu erkennen,
mag einfach erscheinen. Sie zu beheben ist umfangreich. Die Politik
sollte sich für die Jugend dort interessieren, wo sie
Wirkungsmöglichkeiten hat: Kindergärten, Schulen, Sport.
Mit strengeren Regelwerken macht man Verbotenes nur reizvoller! Und
im Internet sollte man sich nicht darauf konzentrieren,
Jugendlichen manche Seiten nicht zur Verfügung zu stellen
sondern vielmehr zusehen, dass solche Seiten gar nicht erst
erscheinen!
29.03.02 Marita
Wagner
marita.wagner@t-online.de
Einen breiten Raum Ihres Beitrages nehmen die Neuen Medien ein.
Nicht zu Unrecht. Allerdings auch nicht angemessen. Zumindest in
meinen Augen.
Das Internet ist nicht aufzuhalten. Es ist weltweit. In
Ländern mit Diktaturen wird es, auch von hiesigen
PolitikerInnen, begrüsst und als Zugang zur Welt gepriesen.
Und von den Diktatoren wird Zensur ausgeübt.
Wenn ein Zensurverbot weltweit tragen soll, dann kann keine lokale
Zensur mehr greifen. Wenn ich Zensur als staatlichen Eingriff in
die persönliche Meinungsfreiheit begreife, dann kann ich
Sperrungen von Seiten nicht zustimmen.
Soviel als Vorbemerkung.
Einen Kinderschutz bei den neuen Medien können nur die
Erziehungsberechtigen ausüben. Jede staatliche Massnahme
wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sowohl der
Erziehenden, als auch aller anderen User des Internets.
Wenn ich Defizite im Umgang mit den neuen Medien feststelle, dann
kann ich doch nicht darauf reagieren indem ich die Seiten zensiere.
Ich muss mir die Ursachen des falschen Umganges ansehen. Und da
liegt tatsächlich einiges im Argen.
Fehlende niedrigschwellige Angebote für gefährdete oder
instabile Familien werden zunehmend angesichts leerer Kassen
gestrichen. Kosteneinsparung ist allerorts das Gebot der Stunde.
Die Folgen, gerade im Bereich der Kinderarbeit, sind
gravierend.
Ich möchte alle PolitikerInnen jeder Partei, auch wenn ich es
jetzt unter diesem Beitrag gepostet habe, dazu auffordern, sich den
Ursachen zu nähern und nicht immer nur Symptome zu
bekämpfen.
Soviel sollten uns unsere Kinder schon wert sein - oder
nicht?
Marita Wagner
29.03.02 Tingler
rtingler@airbrush-design.com
Zuerst einmal möchte ich sagen, daß ich bezweifle ob es
generell um Jugendschutz geht. Wer sich in der heutigen
Gesellschaft umschaut muß dieses anzweifeln. Einerseits
erlaubt man immer noch Werbung für Alkohol, andererseits
schreit man auf wenn es immer mehr alkoholabhängige
Jugendliche gibt. In den Medien wird zu jeder Zeit Alkohol als
Standartartikel der Erwachsenenwelt präsentiert. Selbst auf
Staatsempfängen wird der Alkohol in Form von Sekt usw.
hervorgehoben. Sich zu besaufen ist Chic. Der Jugendschutz greift
erst in dem Moment, indem Erwachsene es vorleben. Der Schutz der
Jugend in den neuen Medien wie Internet dient meiner Meinung nach
nur dieses Medium der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen. Statt
es zu unterwerfen sollte man es lieber als Beobachtungsplattform
sehen. Die neuen Gesetze die im Januar in Kraft getreten sind, sind
alles andere als Internetbenutzerfreundlich. Dienen diese derzeit
den Anwälten als neue Einnahmequellen. Große Firmen
setzen sich trotzdem darüber hinweg. Wo ist da dem Verbraucher
die Möglichkeit gegeben sich zu wehren? Ganz zu schweigen dem
Jugendlichen. Beispiel Mobilfunkkonzerne wie der Rosa Riese.
Überteuerte SMS Gebühren locken viele Jugendliche in die
Schuldenfalle. Da werden aufgrund massiver wirtschaftlicher
Interessen die Gesetze vernachlässigt. Die Aufsichtsstelle
für jugendgefährdende Schriften wird auch noch von einer
religiösen Organisation geführt bzw. gestellt die
ihrerseits auch nicht gerade jugendfreie Schriften im Gebrauch hat.
Zumindest gehören staatliche Dinge nicht in religiöse
Hände. Eine willkürliche Manipulation in bestimmte
Glaubensrichtungen ist sehr warscheinlich. Man sollte besonders
unseren Jugendlichen mehr Zukunftsperspektiven bieten. Bessere und
vor allem eine freiere Ausbildung. Und wieder Vorbilder schaffen.
Bei der derzeitigen Politik ist das sehr, sehr fragwürdig.
Ausser man sieht die teilweisen kriminellen Aktivitäten
einiger Abgeordneter als Vorbild an. Das kann es nicht sein.
15.04.02 Mr.
Bean
Ich bin der Meinung, dass diese ganze Diskussion über den
Zutritt von irgendwelchen Jugendlichen in sogenannte "Diskos" nicht
besonders im Interesse der Bevölkerung ist!
Ich denke, dass es Sache der jeweiligen Betreiber ist, ob sie nun
einen weissen riesen als türsteher rumstehen haben, oder
einfach nur ein lockeres Cáfe mit Dancefloor sind, ohne sog.
Security.
Des weiteren, denke ich das der Bundestag mal lieber über die
22.000 Alkoholtote im Jahr nachdenken sollte.
Im Zuge dieser ganzen Finanzkrise haben die Bewohner dieses Landes
nämlich leider realistische Ziele aus den Augen verloren und
reden statt über Forschung, Innovation und Fortschrittlichkeit
lieber über die nächste Pleite am Aktienmarkt.
Die Themen werden vom Fernsehen vorgegeben und alle anderen Themen
erreichen die Leute nicht, die 3-4 Stunden am Tag vorm Fernseher
sitzen.
Deshalb verstehe ich auch nicht, was da noch schlechter werden
kann. Ich lehne jegliche Bürgschaften für die Bundesliga
Millionäre ab, sollen sie halt mal ein Jahr umsonst kicken.
Die verdienen sowieso viel zuviel und geben viel zu wenig
ab...
Ich denke auch, dass Deutschland eine Auflockerung des
Fernsehmarktes durchaus auch nützen könnte, falls nicht
wie immer auf geld, als auf qualität geachtet würden
werde.
Postiv muss ich bemerken, dass sich die Website des Bundestages
viel besser als noch vor einem Jahr präsentiert!
Ich denke aber auch dass man die Bereiche der Foren noch verbessern
sollte. Vielleicht sollten die Politiker hier noch mehr KOntakt zu
den Bürgern suchen und finden.
Ich könnte mir hier jede Woche stattfindende Chatevents mit
Poltikern aller Parteien vorstellen.
Hier könnten Ideen und Stimmungen der Bevölkerung viel
besser (weil schriftlich) rüberkommen, als bei jeder
langweiligen Wahlveranstaltung.
MFG - Mr. Bean (ja, der echte!)
20.04.02 Mr.
Bean
wie kann es sein, dass prominente öffentlich über ihren
kokainkonsum reden, als ob das etwas wäre, mit dem man auch
noch angeben kann. warum werden diese leute nicht verhaftet,
sondern nur die dealer. schliesslich sind für mich immernoch
die leute, die die waffen benutzen, die mörder, und die leute,
die sie verkaufen, höchstens beihelfer. im gegenzug wird die
jugend als konsumsüchtige blödmänner hingestellt,
die noch nicht mal den dreisatz beherschen und den schiefen turm
von pisa kennen.
ich hätte ja gerne mal den gleichen pisa test im bundestag
ausgefüllt, da würden sich die "alten" bestimmt nicht
mehr so hochnäsig über "ihre" kinder äussern. erst
kein geld für bildung bereitstellen, alles irgendwelchen bmw
fahrenden yuppies in den rachen stopfen und sich dann wundern, das
keine jobs entstehen...
ich würde wetten, dass der durchschnittliche jugendliche
heutzutage mehr als hundert mal soviel intelligenz besitzt, wie ein
deutscher vor 100 jahren.
diese ganze lügenlandschaft, mit rappern, die mir auf mtv
erzählen, wie high sie sind, und auf der anderen seite
jugendliche einwanderer, die wegen drogenverkäufen ihre ganze
karriere verpfuschen, für die reichen kiddies, deren eltern
hier so tun, als ob, bei ihnen alles super in ordnung sei. jeden
tag weint mein auge, wenn ich mir ansehen muss, wie die sogenannte
Jugendschutzgesellschaft, ihre eigenen Kinder in die
Abhängigkeit schickt. Überall Zigarettenautomaten, Abgase
und Alkohol. Die ganze Werbung für Drogen gehört, wegen
der Manipulationsrezeptanz von Kindern und vor allem Jugendlichen
verboten, soll doch bitte schön der für sich entscheiden,
wie er schneller ins grab kommt! Der einseitige Umgang mit den
Gesellschaftsdrogen, als Ausweg aus der tristen Realität, ist
völlig falsch gewählt. Statt den Dealern und
Drogenabhängigen aus ihrem Teufelskreis zu helfen, werden
diese als Kriminelle abgestempelt. Ich schlage hierzu vor die
"harten" Drogen nach Rezept vom Arzt in Apotheken auszugeben (z.B.
Kokain, Ecstacy, Speed), und in speziell eingerichteten Fixer
Räumen (Heroin), wo speziell ausgebildete Ärzte, den
Kranken bei ihrer Sucht helfen können, statt dass sie unter
irgendeiner Brücke an einer Überdosis sterben. Viele Tote
bei den Drogensüchtigen entstehen nämlich durch
gestreckte Ware. Durch die Verschreibung wird erreicht, dass die
Drogensüchtigen ärztliche Hilfe bekommen und weg von der
kriminellen Szene kommen. Ich könnte mir unter diesen
Bedingungen eine mögliche Rehabiliation von dieser teuflischen
Droge besser vorstellen, als durch andere Massnahmen. Bei allen
anderen Drogen wäre dies auch ein guter Weg, um die Leute vor
falschen Vorbildern zu schützen, die ihnen die Drogen
verkaufen. Wenn ich weiss, dass ich von meinem Arzt Drogen zu einem
weitaus niedrigeren Preis bekomme, dann werde ich als
Drogensüchtiger auch dorthin gehen. Dadurch erhält der
Arzt die Möglichkeit, meinen Drogenkonsum zu übersehen
und daher besser einschätzen und therapieren zu können.
Ausserdem wird so eine gewisse Hemmschwelle überschritten, so
daß die Drogensüchtigen sich ihre Sucht besser
eingestehen können.
Durch den Wegfall der Notwendikeit für Dealer, werden diese
wieder in den normalen Arbeitskreislauf eingebunden, und die
Drogensüchtigen bekommen wieder mehr Selbstbewusstsein, wenn
man ihnen menschlich begegnet und ihnen Auswege aus ihrer
schwierigen Lage bietet.
Um unsere Jugendlichen vor den harten Drogen zu schützen,
sollten ausserdem alternative Drogen wie Cannabis ab 18 Jahren in
geringen Mengen legalisirt werden und auch in Apotheken verkauft
werden. So können fachlich versierte Verkäufer den Kunden
über die Gefahren warnen, bzw. wenigstens ein
Verpackungszettel. Dadurch dass man den Jugendlichen eine einfache
Alternative zu teuren und gefährlichen Drogen bietet, die
unsere sog. Modezaren wie Joop als völlig normales
"Partyzubehör" beschreiben dürfen. Wir dürfen es
nicht zulassen, daß unsere Gesellschaft dieser Lethargie des
Süchtigseins und aller damit verbundenen Gefahren, wie
Einsamkeit, Schulden, Ausnutzung und sozialer Ausgrenzung
verfällt.
Es ist dringend notwendig, unsere Drogenpolitik der zeit
anzupassen, die nunmal so ist, dass viele Leute auf den Rausch der
Drogen reinfallen, statt sich natürlich zu "berauschen"
(Liebe, Natur, Zärtlickeit, Kultur, Musik)
Ich hoffe, dass mir ein Bundestagabgeordneter zu diesem Thema
antwortet, da ich im Falle ihrer Ablehnung meines Vorschlags, gerne
ihre Argumente hören würde.
Mr. Bean
14.05.02 anbi
anbi_gg_@gmx.de
Ich glaube nicht, dass es was bringt, das Jugendschutzgesetz zu
ändern, es ist quasi so, als wenn einfach ein Gesetz entstehen
könnte, woraufhin das Problem gelöst würde (leider
ist es so nicht). Ich selbst, ebenfalls eine Jugendliche, finde,
dass man durch gezielte Aufklärung mehr erreichen könnte.
Natürlich bin ich gegen rassistische Seiten usw. (und wie!!!),
aber es lässt sich eben nicht vermeiden... auch wenn man jetzt
hier Verbote ausspräche, es gäbe immer jemanden, der sich
nicht daran hält (leider ist das die Wahrheit).
Noch ein Kritikpunkt, der, wie ich meine, eine Aufklärung
bevorzugt:
Dieses Gesetz scheint einen praktisch "unmündig" zu machen,
und es klingt, als habe man nicht genug Vertrauen in die Jugend,
aber genau das ist es, Vertrauen, was den eigentlichen Jugendschutz
ausmacht.
Natürlich ist es so, dass sich immer wieder extreme
Situationen ergeben (ziemlich extreme sogar), wo ich mir sicher
bin, dass bei diesen Situationen eine Schärfung des
Jugendschutzgesetzes von Nöten wäre, und vielleicht
könnte man in so extrem gefährlichen Fällen
eingreifen, aber ansonsten,...
Das einzige, was ich noch einmal betonen will, ist die Verbreitung
von rassistischen, gewaltverherrlichenden,.... usw. Internetseiten,
ich finde, so was sollte wirklich und "richtig" verboten werden
(sofern nicht schon geschehen).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Meinung hierzu deutlich machen
und dass diese nicht missverstanden wird (Im kurzen und Ganzen
bedeutet sie: Es wäre vielleicht gut, den Jugendschutz etwas
zu schärfen, doch nicht allzu stark).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
30.05.02 Kai Becker
kmb@cameron.kn-bremen.de
Jugendschutz mit Verbotsgesetzen? Wie soll das überhaupt
funktionieren? Bis zum 18ten Geburtstag wird streng verboten, aber
mit dem gleichen Tag sollen die Ex-Jugendlichen plötzlich
lebenskompetent sein? Wenn der Staat nur die Möglichkeit des
Verbietens hat, dann ist er ein schlechter Partner für die
Eltern in der Erziehung.
Es scheint mir eher, als ob sich der Staat hier immer mehr
einmischt, obwohl die Grundverantwortung bei den Eltern liegt. Dass
viele Eltern diese Aufgabe nicht gründlich genug wahrnehmen
ist zwar wahr; ihnen ihre Verantwortung mit Gesetzen abzunehmen
aber der falsche Weg.
Auffälligen Kindern und Jugendlichen hilft man nicht mit
Verboten. Erstens hält das heute ebenso wenig 16jährige
von Ballerspielen ab, wie es ihre Vorgängergenerationen von
FSK18 Filmen ferngehalten hat. Zweitens führt zufälliger
Kontakt nicht gleich zur Sucht oder zur seelischen Störung.
"Gesunde", sozial integrierte Kinder mit richtigen Bezugspersonen
verweilen nicht dabei, weil sie interessantere Betätigungen
kennen.
Massenhafter Konsum von Gewaltvideos, gewalttätigen
Computerspielen und dergleichen ist nicht die Ursache, sondern ein
Symptom der darunter liegenden Probleme mit Schule, Eltern, usw.
Diese Erscheinung zu verbieten ist also keine Lösung des
eigentlichen Problems. Stattdessen werden wir sehen, daß sich
Frust, Ziel- und Orientierungs- und Hoffnungslosigkeit andere
Bahnen und neue Trends suchen werden.
Wirklich helfen würde Hilfe für die Eltern, die nicht
erst am Rande der Verwahrlosung einsetzt. Hilfe, die Eltern
annehmen könnten ohne die Befürchtung gleich das
Sorgerecht zu verlieren.
Bleiben noch die Ideen der technischen Kontrolle, die immer wieder
hochkommen. Was da in den letzten Monaten durch die Medien
geisterte läßt jedem Computerexperten die Haare zu Berge
stehen vor lauter offenkundigem Unwissen.
Das Internet ist international. Jede Idee der Sorte "jede Seite
muß" oder "jeder Betreiber muß" ist von vorneherein zum
Scheitern verurteilt. Ein Provider in Timbuktu, Kasachstan oder
selbst den USA wird sich keinen Deut darum scheren, ob deutsche
Gesetze etwas gegen seine Inhalte haben.
Genausowenig scheren wir uns ja beispielsweise um die Zensurgesetze
in China oder anderen nicht wirklich demokratischen Staaten. Wir
sind doch sogar ein bisschen stolz darauf, hier subversiv per
Meinungsfreiheit in Richtung Freiheit und Demokratie zu wirken.
Genauso stolz sind übrigens viele amerikanische Provider, dass
ihr erster Verfassungszusatz auch Seiten wie die des Herrn
Zündel gegen deutsche Gesetze schützt.
Denunziationshotlines, wie von Frau Eichhorn gefordert, sind daher
gegen die Masse der Angebote völlig wirkungslos.
Es kann auch weder angehen, daß wir "unser" Internet komplett
sesamstrassenkompatibel machen, noch dass normale Bürger
für nicht kindgerechte Inhalte zwangsweise bezahlen
müssen. Ersteres wäre ein Verstoss gegen das Grundgesetz,
letzeres ist vom Standpunkt des Datenschutzes völlig
untragbar.
Übrig bleibt, genau wie oben, die Verantwortung derer, die
unmitellbar mit den Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Wenn ein
Teenager monatelang durch Sex- und Gewaltseiten surft, dann frag
ich doch, warum das niemandem aufgefallen ist. Wurde hier ein Kind
vor dem Bildschirm geparkt? War niemand anwesend? Hat sich niemand
gekümmert, wie sich dieser junge Mensch entwickelt?
Bevor also mal wieder Gesetze verschärft werden, die dann doch
nicht wirklich durchgesetzt werden, aber völlig andere
unnötig kriminalisieren, muss den Eltern und anderen
Bezugspersonen Hilfestellung für die Kindererziehung in der
heutigen Zeit gegeben werden. Dazu gehört auch zwingend, sich
mit den neuen Medien, mit neuen Trends und Bedürfnissen der
Nachwachsenden auseinanderzusetzen, statt mit Methoden und
Lebensvorstellungen von vorgestern zu kommen.
05.06.02 Jan Hoppe
info@bdsm-netzwerk.de
BDSM-Netzwerk eV setzt sich für die gesellschaftliche
Wahrnehmung und Akzeptanz des Sadomasochismus als einer sexuellen
Orientierung ein. (Nähere Informationen unter
http://www.bdsm-netzwerk.de).
Für einen Verein, der für den bewußten und
verantwortungsvollen Umgang mit der Lust an konsensueller(!!)
Gewalt unter erwachsenen Menschen eintritt, ist das Problem des
Jugendschutzes im Internet natürlich ein wichtiges Thema. Die
BDSM-Gemeinde ist ein zahlenmäßig nicht unerheblicher
Teil der Gesellschaft und tritt als solche - wie die Homosexuelle
Gemeinschaft auch - notwendig und mit Fug und Recht auch als Teil
dieser Gesellschaft öffentlich auf. Dies vor allem mit dem
Ziel und der Absicht, die Gesellschaft über die sexuelle
Orientierung BDSM aufzuklären, einen Dialog in Gang zu setzen
und dergestalt den gerade in vielen Medien verbreiteten
Fehlinformationen und -konzeptionen über die sexuelle Neigung
BDSM begegnen zu können. Dieses gesellschaftlich notwendige
Auftreten ist natürlich im Rahmen der Belange des
Jugendschutzes einzuschränken. BDSM-Netzwerk eV sieht ohne
Abstriche die zwingende Notwendigkeit eines hinreichenden Schutzes
der Jugend vor für sie nicht angemessenen Inhalten.
Wir weisen gleichwohl darauf hin, daß die sexuelle
Orientierung des Menschen nicht erst mit der Volljährigkeit
beginnt. Anspruch und Sinn des Jugendschutzes kann und darf
folglich nicht sein, Jugendliche in ihrer Entwicklung zu behindern,
indem ihnen Informationen vorenthalten werden, die einen gesunden,
konfliktbefreiten Umgang mit ihrer eigenen sexuellen Orientierung
ermöglichen und begünstigen. Sinn und Zweck des
Jugendschutzes kann und darf daher nicht die vollkommene Verbannung
des Themas BDSM in geschlossene Benutzergruppen sein.
Klar ist auch, daß die im Netz außerhalb von
geschlossenen Benutzergruppen zugänglichen Informationen einer
regelmässigen und wachsamen Kontrolle hinsichtlich ihrer
Eignung auch für minderjährige Betrachter unterliegen
müssen.
Betrachtet man die aktuelle Gesetzeslage, so fallen - ganz
unabhängig vom bisher gesagten - die folgenden
Unzulänglichkeiten auf.
(1) Es gibt bis dato für Content-Provider keinerlei
Rechtssicherheit hinsichtlich des Auschlusses von Jugendlichen aus
Benutzergruppen. An dieser Stelle ist der Gesetzgeber gefordert. Es
muß Content-Providern zu allererst möglich gemacht
werden, ihren Sorgfaltspflichten gerecht zu werden. Dies ist
aufgrund fehlender Grundsatzurteile zur Zeit nicht der Fall. Selbst
Content-Provider, die die technisch gegebenen Möglichkeiten
des Auschlusses von Jugendlichen aus ihren Benutzergruppen voll
ausschöpfen, bewegen sich im juristischen Niemandsland und
sind vor Anzeigen nicht geschützt, soweit die
Rechtsauffassungen Staatsanwaltschaften lokalen Schwankungen
unterliegen.
(2) Bei voller Anerkennung der Sorgfaltspflichten des
Content-Providers fällt ein nicht hinnehmbares
Mißverhältnis der juristischen Verantworklichkeiten
zwischen den Genannten und Aufsichtspersonen auf. Jugendschutz kann
und darf nicht im Internet beginnen. Er beginnt und muß
beginnen bei den Erziehungs- und Aufsichtsberechtigen bzw.
-pflichtigen! Die unbeaufsichtigte zur Verfügungstellung eines
vernetzten Rechners für einen Jugendlichen von Seiten eines
Erwachsenen ist jedoch als "sozial adäquates Verhalten" nicht
strafbar, obwohl völlig unstrittig damit nolens volens der
unbeaufsichtige Zugang zu jugendgefährdendem Material
ermöglicht wird - vor allem zu solchem, das sich der deutschen
Rechtssprechung entzieht, bzw. ihr nicht unterliegt, da der
Anbieter aus dem Ausland operiert. Einzig "Überwachergaranten"
wie Lehrer, die das Internet im Unterricht einsetzen, machen sich
strafbar - und auch dies nur im Rahmen einer
Unterlassungsstrafbarkeit - , wenn sie Jugendliche ohne Aufsicht im
Internet surfen lassen.
Die angesprochenen Punkte haben zur Folge, daß
a) selbst Content-Provider, die sich ihrer Verantwortlichkeiten
voll bewußt sind, nicht in der Lage sind, diese in juristisch
hinreichendem Maße wahrzunehmen.
b) Content-Providern eine Rolle oktroyiert wird, die sie nicht
angemessen wahrnehmen können und auch gar nicht wahrnehmen
sollen, nämlich die Förderung und Ausbildung der
"Medienkompetenz" Minderjähriger, die SPD wie CDU Fraktion auf
dieser Seite einhellig fordern, und die einzig von Schule vor allem
anderen aber vom Elternhaus geleistet werden muß.
c) auch solche Inhalte von Organen des Jugendschutzes (etwa
Jugendschutz.net) im Internet als jugendgefährdend
bemängelt werden, die nicht nur
- völlig unstrittig einem künstlerischen Anspruch und
nicht etwa einem pornographischen genügen (künstlerische
Photographien)oder
- in Ihrer Zielsetzung eindeutig gerade auf einen
verantwortungsvolleren Umgang mit Sexualität abzielen (sog.
"How-to's") und
- an Drastik in Art und Natur von vielen anderen frei
zugänglichen Medien (etwa Printmedien oder TV) weit
übertroffen werden, sondern zudem
- in Art und Natur nicht jugendgefährdend eo ipso sind,
sondern allenfalls der unterstützdenden und begleitenden
Erläuterung durch erziehungsberechtige Aufsichtspersonen
bedürfen und unter der Voraussetzung dieser Erläuterungen
der Erhöhung und Festigung der von allen Fraktionen
geforderten "Medienkompetenz" ebenso zuarbeiten, wie dies etwa der
geleitete Besuch eines Museums für moderne Kunst tut.
Jeder Ansatz, hinreichenden Jugendschutz im Internet zu
gewährleisten, der - wie bisher -versucht, elterliche
Sorgfaltspflichten durch Restriktion der Content-Provider zu
ersetzen, ist angesichts der (zwar geographischen, nicht aber
juristischen) Grenzenlosigkeit des Mediums Internet und der daraus
resultierenden Eingeschränktheit des Geltungsbereiches des
deutschen Jugendschutzgesetzes notwendig zum Scheitern
verurteilt.