Deutscher Bundestag
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Anfragen

Fraktionen können die Regierung mittels Kleiner oder Großer Anfragen zu Stellungnahmen über bestimmte Sachverhalte bewegen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und nicht beraten, sie können durch eine Veröffentlichung aber durchaus öffentliche Resonanz finden. Bei wichtigen politischen Fragen greifen Fraktionen zum Mittel der Großen Anfrage. Diese Anfragen werden schriftlich beantwortet und auf jeden Fall auch im Plenum debattiert, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181017a
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