Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > SERVICE > Glossar >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

A  B  C - E  F  G  H - K  L - R  S - U  V - W  X - Z


Bundestagspräsident

Der Bundestagspräsident steht dem Bundestag vor, wahrt die Rechte des Parlaments, vertritt es nach außen und steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung. Er wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt und leitet die Plenarsitzungen. Verletzt ein Abgeordneter die parlamentarische Ordnung, so kann der Präsident eine Rüge oder einen Ordnungsruf erteilen, das Wort entziehen oder den Abgeordneten für bis zu 30 Sitzungstage von den Verhandlungen ausschließen. Ist der Bundestagspräsident verhindert, wird er von seiner Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter aus der zweitstärksten Fraktion vertreten. In der 16. Wahlperiode wurde Dr. Norbert Lammert(CDU)erneut zum Bundestagspräsidenten gewählt.


s. auch Präsidium

Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003, geändert 2005

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181117a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion