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Gesetze

Zu unterscheiden sind Gesetze im materiellen und Gesetze im formellen Sinn. Gesetze im formellen Sinn sind alle im verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahren vom Parlament verabschiedeten Willensakte. Für verfassungsändernde Gesetze ist nach dem Grundgesetz eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates erforderlich. Ferner ist zwischen Bundes­ sowie Landesgesetzen zu unterscheiden, je nachdem, ob sie vom Bund oder einem Land erlassen wurden. Bei Gesetzen im materiellen Sinn handelt es sich um hoheitliche Anordnungen, die sich an eine unbestimmte Anzahl von Personen zur Regelung einer unbestimmten Zahl von Fällen wenden.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181412
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