Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > SERVICE > Glossar >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

A  B  C - E  F  G  H - K  L - R  S - U  V - W  X - Z


Subventionen

Subventionen sind Geldleistungen, die einem Unternehmensbereich im Rahmen der Wirtschafts­ und Forschungsförderung gewährt werden und auf die der Empfänger keinen Rechtsanspruch hat. Im Gegensatz zu Zuwendungen, die sich nur auf Geldleistungen beschränken, können Subventionen auch in der Form von Steuersubventionen gewährt werden. Der Empfängerkreis von Subventionen ist auf private Rechtsträger beschränkt. Die staatliche Hilfe muss zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich sein. Subventionen sollen nach einem im Juli 1982 verabschiedeten Subventionskodex in möglichst geringem Maße in das Markt­ und Wettbewerbsgeschäft eingreifen. In der Regel sollen sie befristet, zeitlich abnehmend gestaltet und in geeigneten Fällen mit einer Rückzahlungsverpflichtung versehen sein.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181714
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion