Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AUSSCHÜSSE > Archiv 15. Wahlperiode > Innenausschuss >
15. Wahlperiode
[ zurück ]   [ Übersicht ]

Innenausschuss
Bilanz der Tätigkeit des Ausschusses in der 14. Wahlperiode

Zentrale Themen in den Ausschussberatungen der 14. Wahlperiode waren die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes, die Terrorismusbekämpfungsgesetze, die Einrichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter aus der Zeit des Nationalsozialismus, die Neuregelung des Waffenrechts sowie das Zuwanderungsgesetz. Zudem hatte der Ausschuss sich mit dem Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zu befassen.

Dem Ausschuss gehörten in der 14. Wahlperiode 39 Mitglieder an (17 von der SPD-Fraktion, 14 von der CDU/CSU-Fraktion, je 3 von den Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP sowie 2 von der PDS-Fraktion). Den Vorsitz führte Abg. Ute Vogt (Pforzheim), ihr Stellvertreter war Abg. Hartmut Büttner (Schönebeck).

Über die überwiesenen Vorlagen hinaus beschäftigte sich der Ausschuss auch mit zahlreichen Themen im Wege der Selbstbefassung, also ohne förmliche Überweisung von Vorlagen. So beriet der Ausschuss Berichte der Bundesregierung zu aktuellen Themen - wie z. B. der Inneren Sicherheit - im Rahmen seiner Kontrollfunktion. Die Reform des Bundesgrenzschutzes wurde ebenfalls eingehend diskutiert. Insbesondere ließ sich der Ausschuss regelmäßig über die Ergebnisse der EU-Ratstagungen zum Bereich Inneres und Justiz unterrichten. Vorlagen und andere Dokumente der Europäischen Gremien zu den verschiedensten Feldern der Innenpolitik, insbesondere zur Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik haben ohnehin immer größeren Raum in den Beratungen des Innenausschusses eingenommen.

Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit führte der Innenausschuss insgesamt 16 öffentliche Anhörungen (u.a. zu Entwürfen über ein Zuwanderungsgesetz, über Änderungen des Parteiengesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und des Waffengesetzes) durch. Dazu wurden Experten aus Wissenschaft und Praxis, aus Verbänden, Gewerkschaften und anderen Institutionen eingeladen, die ihr Sach- und Fachwissen in die Beratungen des Ausschusses einbrachten. Der Ausschuss würdigte darüber hinaus in seiner Arbeit auch Meinungsäußerungen internationaler Organisationen wie z. B. des VN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) und pflegte internationale Kontakte, namentlich durch den Empfang ausländischer Delegationen sowie durch Delegationsreisen. So besuchten ausländische Parlamentariergruppen u.a. aus Ungarn, Australien, Südafrika, Russland und Kanada den Innenausschuss, um sich über innenpolitische Themen wie Staatsbürgerschaftsrecht, illegale Zuwanderung, bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit, Parteienrecht, Waffen- und Gewerberecht auszutauschen.

Die Reisen von Delegationen des Innenausschusses in europäische Staaten, die USA und Südafrika dienten der Information über Themenkomplexe wie innere Sicherheit, Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Verbrechensbekämpfung, Staatsangehörigkeitsfragen und Asyl- und Migrationspolitik.

Verabschiedete Gesetze und Beschlussempfehlungen

Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

Mit dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über parlamentarische Gremien wurden die Parlamentarische Kontrollkommission (Kontrolle der Nachrichtendienste) und das G10-Gremium (Kontrollfunktion aufgrund des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses - Artikel 10 - Gesetz-G10) in einem Kontrollorgan unter der neuen Bezeichnung Parlamentarisches Kontrollgremium zusammengefasst. Eine effektivere Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes führte zudem zu erweiterten Kontrollmöglichkeiten. Danach muss die Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in Akten und Dateien der Dienste gewähren, die Anhörung von Mitarbeitern der Dienste gestatten und Besuche bei den Diensten ermöglichen.

(Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über parlamentarische Gremien, 16. März 1999, Drs 14/539,

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 24. März 1999, Drs. 14/653)

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bringt ein grundlegend neues Verständnis von Staatsbürgerschaft zum Ausdruck. Entscheidend ist nicht länger nur die Abstammung der Eltern, sondern der Ort, an dem ein Kind geboren wird und aufwächst. Die Einbürgerung von Kindern ausländischer Eltern wird dadurch erleichtert. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Geburt im Inland (ius soli) erworben werden. Diese Erleichterung der Einbürgerung ist ein wichtiges Signal für die Integration der in Deutschland lebenden ausländischen Kinder und Jugendlichen.

(Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, Drs. 14/533,

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 29. April 1999, Drs. 14/867)

Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" wurde die Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeitern und von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffenen geregelt. Überdies stellt das Gesetz Rechtsfrieden für die deutschen Unternehmen durch eine Übertragung etwaiger Ansprüche aus nationalsozialistischem Unrecht auf die Stiftung her. Die Stiftungsmittel von 10 Mrd. DM werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von beteiligten Unternehmen bereitgestellt.

(Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Drs 14/3206

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 4.Juli 2000, Drs. 14/3758)

Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD)

Der Innenausschuss empfahl dem Deutschen Bundestag beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD zu stellen. Neben Bundesrat und Bundesregierung stellte somit auch der Bundestag einen eigenen Verbotsantrag.

(Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz i.V.m. §13 Nr. 2, §§43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Drs. 14/4500

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 7. Dezember 2000, Drs. 14/4923)

Bekämpfung gefährlicher Hunde

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde wird das Verbringen gefährlicher Hunde in das Inland beschränkt, das Tierschutzgesetz dahingehend geändert, dass Zuchtverbote für gefährliche Hunde angeordnet werden können und Zucht und Handel dieser Tiere unter Strafe gestellt wird.

(Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, Drs. 14/4451

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 7. Februar 2001, Drs. 14/4920)

Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts

Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) löste zum 1. Januar 2002 die seit 1967 geltende Bundesdisziplinarordnung (BDO) ab. Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung wird das Disziplinarrecht den Anforderungen einer modernen und effektiven Verwaltung angepasst und das Disziplinarverfahren künftig effektiver und dadurch kostengünstiger gestaltet.

(Gesetzentwurf zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts, Drs. 14/4754

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 12. März 2001, Drs. 14/5529)

Antrag gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt

Der Antrag unterstützt die Bundesregierung bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus durch ein gesellschaftliches Bündnis "Für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt". Mit dem Ziel die Zivilgesellschaft zu stärken, setzen die aufgeführten Maßnahmen auf die wirksame Prävention rechtsextremer, ausländerfeindlicher und antisemitischer Gewalt.

(Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt, Drs. 14/5456

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 28. März 2001, Drs. 14/5695)

Änderung des Bundesdatenschutzrechts

Das Gesetz dient der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze an die entsprechende EU-Richtlinie. Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Modernisierung, Vereinfachung und Transparenz des Datenschutzgesetzes sind die Kernelemente des Gesetzes.

(Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzrechts und anderer Gesetze, Drs. 14/5793

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 4. April 2001, Drs. 14/5793)

Neuregelung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

Zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten werden mit diesem Gesetz die Befugnisse der Nachrichtendienste ausgeweitet. Sowohl die strategische Fernmeldekontrolle zur Bekämpfung der sog. organisierten Kriminalität als auch die Überwachungstatbestände, die eine Individualkontrolle begründen, werden normiert. Gleichzeitig werden die Bestimmungen zur Kontrolle der Nachrichtendienste ausgebaut.

(Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, Drs. 14/5655

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 9. Mai 2001, Drs. 14/5981)

Regelung des Schutzes gefährdeter Zeugen

Mit dem Gesetz werden Voraussetzungen für verbesserte bundeseinheitliche Zeugenschutzmaßnahmen geschaffen.

(Gesetzentwurf des Bundesrates zur Regelung des Schutzes gefährdeter Zeugen, Drucksachen 14/638 und 14/6279

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 27. Juni 2001, Drs. 14/6467)

Änderung des Vereinsgesetzes

Die Streichung des Religionsprivilegs in § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Vereinsgesetzes schafft die Möglichkeit, extremistische Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu verbieten.

(Entwurf zu einem Ersten Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes, Drs. 14/7026

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 7. November 2001, Drs. 14/7354)

Reform der Professorenbesoldung

Zur Verbesserung der Effektivität und Qualität von Lehre und Forschung wird die Professorenbesoldung leistungs- und wettbewerbsorientiert gestaltet. Im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen wird eine Juniorprofessur eingeführt, die die Besoldungsstruktur an den Hochschulen zusätzlich flexibilisiert.

(Gesetzentwurf zur Reform der Professorenbesoldung, Drs. 14/6852

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 7. November 2001, Drs. 14/7356)

Versorgungsänderungsgesetz 2001

Mit dem Gesetz wurden die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen.

(Versorgungsänderungsgesetz 2001, Drucksachen 14/7223, 14/7257 und 14/7064

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 28. November 2001, Drs. 14/7681)

Gesetzentwurf zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz dient sowohl der Prävention des Terrorismus als auch der Verbesserung der Strafverfolgung . Aufgrund des internationalen Terrorismus werden zahlreiche Sicherheitsbestimmungen neu gefasst; die Änderungen betreffen unter anderem das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Bundeskriminalamtsgesetz und das Ausländerrecht.

(Gesetzentwurf zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, Drucksachen 14/7727 und 14/7386

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 12. Dezember 2001, Drs. 14/7830)

Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Mit der Novelle werden melderechtliche Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Um zudem die Verfahren bürgerfreundlicher zu gestalten und gleichzeitig Kosten zu senken, schafft die Novelle rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik.

(Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes und anderer Gesetze, Drs. 14/7260

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 30. Januar 2002, Drs. 14/8127)

Zuwanderungsgesetz

Das Zuwanderungsgesetz zielte auf Vereinfachung und Modernisierung des bestehenden Ausländerrechts. Die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit sollte erleichtert, die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern und die Integration dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer verbessert sowie das Ausländerrecht und das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern vereinfacht werden. Die Durchführung des Asylverfahrens sollte zügiger gestaltet werden und dem Mißbrauch von Asylverfahren entgegenwirken.

Diese Gesetz ist durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 für nichtig erklärt worden, da es mangels Zustimmung des Bundesrates nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist.

(Gesetzentwurf zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), Drucksachen 14/7987 und 14/7387

Beschlussempfehlung des Innenausschusses, 27. Februar 2002, Drs. 14/8395)

Änderung des Parteiengesetzes

Das Parteiengesetz wird unter Beibehaltung der wesentlichen Elemente des Parteienfinanzierungsrechts vereinfacht und transparenter gestaltet. In Folge dessen werden die Anforderungen an die Rechnungslegung der politischen Parteien konkretisiert und eine Strafvorschrift eingeführt.

(Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes, Drs. 14/8778

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 18. April 2002, Drs. 14/8824)

Neuregelung des Waffenrechts

Das neue Waffengesetz dient der Entbürokratisierung und Transparenz. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern werden präzisiert und die Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung verschärft. Der kleine Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen wird eingeführt.

(Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts, Drs. 14/7758

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 24. April 2002, Drs. 14/8886)

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus

Illegalen Finanztransaktionen soll mit dem Geldwäschebekämpfungsgesetz die logistische und strukturelle Grundlage entzogen werden.

(Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus, Drs. 14/8739

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 5. Juni 2002, Drs. 14/9263)

Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz

Durch neue direkte Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sollte das parlamentarisch-repräsentative System unserer sozialen und rechtsstaatlichen Demokratie ergänzt werden. Die erforderliche grundgesetzändernde Mehrheit ist im Deutschen Bundestag nicht zustande gekommen.

(Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz, Drs. 14/8503

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 5. Juni 2002, Drs. 14/9260)

Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Mit diesem Gesetz ist es gelungen, die Nutzung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung unter Berücksichtigung des Opferschutzes weiterhin zu gewährleisten.

(Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, Drs. 14/9219

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, 26.Juni 2002, Drs. 14/9591)

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a04/z_Bilanz
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion